Irreführende Werbung für Gesundheitsprodukte: ein großes Problem
Wie zulässige von verbotener Werbung unterscheiden?
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Noch erlaubt oder schon verboten? Oft ist bei Werbung für Gesundheitsprodukte nicht klar. Besonders schwierig ist es bei Nahrungsergänzungsmitteln. Für sie ist eigentlich festgelegt, welche Aussage für die Wirkung der Bestandteile zulässig ist. Sogenannte Health Claims sollen für Klarheit sorgen. In der Praxis sorgt die Regelung jedoch oft für Verwirrung – auch weil Hersteller tricksen und Stoffe zusetzen, um einen bestimmten Health Claim für die Werbung nutzen zu können. Oft ist dieser Zusatz aber in der Zutatenliste versteckt und damit die Werbung irreführend.
Doch das ist nicht das einzige Problem bei Gesundheitswerbung. Beim Influencer-Marketing bleiben Interessenkonflikte oft undurchsichtig und selbsternannte Expert:innen bieten im Internet nicht nur Produkte, sondern auch fragwürdige Gesundheitsberatung an. Das Problem ist nicht aufs Internet begrenzt. Auch im Fernsehen, in Podcasts und in Print-Zeitschriften können Beiträge in die Irre führen: Regelmäßig maskieren sich Anzeigen in Zeitschriften als redaktionelle Angebote – sogenannte Advertorials. Oft entbehren die Werbeaussagen in Printwerbung jeder wissenschaftlichen Grundlage.
In unserer Rubrik „Werbung – Aufgepasst!“ sammeln wir prägnante Beispiel aus Publikumsmedien und weisen auf die Irreführung hin.
Werbung für Keltican als Advertorial
Eine Doppelseite in der Zeitschrift Bella wirkt auf den ersten Blick wie ein gewöhnlicher Artikel nebst Experteninterview. Ein Hinweis „Anzeige“ findet sich nirgends. Die Marketingstrategie für Keltican ist uns schon früher negativ aufgefallen. Ob Keltican bei Schmerzen den angepriesenen Nutzen hat, ist ungewiss. Die Zutaten von Keltican sind in einer ausgewogenen, abwechslungsreichen Ernährung ausreichend enthalten, Belege für den Nutzen einer zusätzlichen Gabe fehlen. Doch wie lässt sich der feine Unterschied erkennen: Wo fängt Werbung an?
Werbung auf Social Media verstößt oft gegen die Regeln
Nahrungsergänzungsmittel sind auf Social Media ein großes Thema. Ob es sich dabei um fundierte Information oder irreführende Werbung handelt, ist oft nur schwer zu erkennen. Die Beiträge von Influencer:innen kommen oft locker und mit persönlicher Note daher. Leider stecken aber nicht selten kommerzielle Interessen dahinter. Denn selbst dann, wenn es nicht die Influencer:innen selbst sind, die Produkte wie Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, kann es sich bei ihren Beiträgen um Werbung handeln. Das Problem: Nicht immer ist diese wie vorgeschrieben gekennzeichnet.
Werbung mit Fakes
Das Problem nimmt zu: Mit künstlicher Intelligenz lassen sich im Handumdrehen Werbeclips und -Fotos erstellen, in denen gefälschte Prominente Produkte anpreisen. Ein bekanntes Beispiel ist Eckart von Hirschhausen, der gegen die Macher solcher Werbung auch juristisch vorgeht – allerdings bisher mit überschaubarem Erfolg. Schon 2024 stellten wir die Masche mit Fake-Prominenten vor. Seitdem haben sich die bekannt gewordenen Fälle leider vervielfacht.
Werbeaussagen zu pflanzlichen Mitteln müssen stimmen
Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt irreführende Health Claims für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (Botanicals) verboten. Das klingt positiv, ist aber leider kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn viele Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln berufen sich bei der Gesundheitswerbung für Pflanzenstoffe auf Übergangsregeln der EU-Health Claims-Verordnung (HCVO). Ihre Interpretation der Rechtslage lautet: Solange die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA die Prüfung für betroffene Botanicals nicht abgeschlossen hat, gilt auch die Zulassungspflicht für eine entsprechende Werbung nicht. Das aber stimmt nur bedingt, wie wir in diesem Artikel aufdröseln.
Angebot der Verbraucherzentrale: Gesundheitswerbung checken
Das Internet ist voll mit hilfreichen Informationen in Sachen Gesundheit – aber es birgt auch jede Menge Informationsmüll, irreführende Angebote und schädliche Produkte: Das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentrale will hier aufräumen. Sie können dort auffällige Gesundheitswerbung melden und prüfen lassen. Für die Meldung können Sie auch auch die Kanäle TikTok und Instagram nutzen. Wir stellen das Angebot der Verbraucherzentrale vor.
Übrigens: Anfragen an Gute Pillen – Schlechte Pillen Advertorials zu veröffentlichen, laufen bei uns ins Leere …
Nahrungsergänzungsmittel: Undurchsichtiges Influencer-Marketing
Stand: 13. April 2026