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© ananaline/iStock

Verbotene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel

Wer auf Social Media für Nahrungsergänzungsmittel wirbt, muss sich genauso an die geltenden Regeln halten wie bei einer Zeitungsanzeige. Dass dennoch dagegen verstoßen wird, zeigt eine Stichprobe der Lebensmittelaufsicht in den Regierungsbezirken Stuttgart und Tübingen.1

Die Behörde hatte dafür im Jahr 2021 die Instagram-Auftritte von 38 Lebensmittelunternehmen analysiert. Zusätzlich wurden auch Beiträge von 68 ausgewählten Influencer:innen untersucht, also Personen mit hoher Reichweite auf Social Media, die von den Unternehmen für Werbung bezahlt werden. Konkret prüfte die Behörde, ob sich die Accounts an die Verordnung zu gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) hielten. Zur Erinnerung: Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln und auch die von ihnen beauftragten Dienstleister wie etwa Influencer:innen dürfen nur mit explizit genehmigten Health Claims werben.

Das spiegelte sich in den rund 5.000 analysierten Beiträgen der Unternehmen allerdings nicht wider: Von den knapp 1.000 Health Claims, die die Behörde identifizierte, verstießen etwa 40 Prozent gegen die geltenden Regeln. Offenbar halten einige der Unternehmen Social Media für einen rechtsfreien oder zumindest weniger kontrollierten Raum: Dafür spricht, dass sich in den Online-Shops der Anbieter deutlich seltener unzulässige Health Claims fanden. Zwei Drittel der nicht-genehmigten Aussagen gab es nur auf Instagram, aber nicht im Online-Shop.

Bei den Influencer:innen fanden sich zwar nur 44 Health Claims, von denen waren aber 90 Prozent nicht zulässig. Bedenklich ist das auch deshalb, weil die Influencer:innen auf Social Media eine deutlich höhere Reichweite haben als die entsprechenden Unternehmen selbst.

Die Behörde geht bei diesem Befund von Vorsatz aus. Dafür spricht, dass einige Anbieter in ihren Online-Shops darauf hinweisen, dass aufgrund der Health-Claims-Verordnung die Bewerbung nicht möglich sei und eine Eigenrecherche über „unzensierte Quellen im Internet“ empfahlen.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2022 / S.15