Zum Inhalt springen
© master1305/ iStockphoto.com

Faktencheck Gesundheitswerbung

Neues Angebot der Verbraucherzentrale

Das Internet ist voll mit hilfreichen Informationen in Sachen Gesundheit – aber es birgt auch jede Menge Informationsmüll, irreführende Angebote und schädliche Produkte: Das neue Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentrale will hier aufräumen.

Ob „Quantenenergiesteine“ bei Krebs oder Selbstzahler-Leistungen in der Arztpraxis, um nur zwei Beispiele zu nennen: Nicht bei allem, was im Internet beworben wird, ist der Nutzen tatsächlich wissenschaftlich belegt. Und manches kann sogar gesundheitlichen Schaden anrichten.

Undurchsichtiger Markt

Trotz gesetzlicher Regelungen gibt es bei Gesundheitswerbung die eine oder andere Gesetzeslücke, die Anbieter gezielt ausnutzen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden kommen oft nicht hinterher oder sehen keinen Anlass, aktiv zu werden. Für Menschen ohne medizinisches Fachwissen eine schwierige Situation.

In unseren Rubriken „Werbung aufgepasst“ oder „Aufgespießt“ beleuchten wir deshalb regelmäßig fragwürdige Produkte und vollmundige Werbung. Eine unserer Mutterzeitschriften, das arznei-telegramm®, weist regelmäßig Aufsichtsbehörden auf problematische Werbeaussagen und Anbieter hin – aber oft ohne Erfolg. Umso besser, dass sich jetzt auch die Verbraucherzentrale mit ihrem neuen Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“1 seit Anfang 2021 noch stärker als bisher fragwürdiger Gesundheitswerbung widmet.

Anschwärzen erwünscht

Die Verbraucherzentrale sammelt Fälle von fragwürdigen Produkten und überzogener Werbung gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern, zu denen auch GPSP gehört. Anders als GPSP hat die Verbraucherzentrale jedoch noch ein weiteres Ass im Ärmel: Wenn die juristische Prüfung ergibt, dass eine Werbung weit überzieht, kann die Verbraucherzentrale die Anbieter abmahnen und gegebenenfalls Vertragsstrafen verhängen oder Unterlassungsklagen anstrengen.

Außerdem können Ver­braucher:in­­nen aktiv werden. Finden sie Produkte und Angebote im Netz, die ihnen verdächtig vorkommen, können sie die über die Website, per E-Mail, über Social Media oder auch per Briefpost der Verbraucherzentrale melden. Zukünftig sollen erfolgreich abgeschlossene Projekte auf der Website zu finden sein. Aktuell gibt es dort bereits einen ersten Überblick zu Selbstzahler-Leistungen in der Arztpraxis (individuelle Gesundheitsleistungen, IGeL), einen Schwerpunkt zu Falschinformationen rund um Corona, Übersichten zu gesetzlichen Regelungen rund um Gesundheitswerbung sowie hilfreiche Tipps für den souveränen Umgang mit Gesundheitsinformationen im Netz.

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2021 / S.20