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©Schlierner/ fotolia

Importe mit gefährlichen Beimischungen

Schweizer Behörden warnen erneut

Schweizer Behörden berichten über eine drastische Zunahme von Importen von Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln, die gefährliche Substanzen enthalten, die nicht auf der Packung deklariert sind. Swissmedic warnt eindringlich vor Internetbestellungen solcher Präparate.

Seit Jahren warnt GPSP regelmäßig vor derartigen kriminellen Machenschaften, unter anderem auch vor dem Präparat Lida Daidaihua (GPSP 3/2009, S. 3-4). Jetzt schlägt swissmedic erneut Alarm: „Lida Daidaihua wird auf Webseiten mit irreführenden und falschen Angaben beworben; das Produkt sei 100% natürlich und rein pflanzlich, die Lieferung erfolge ohne Zollprobleme, der Lieferant sei eine legale Versandapotheke und bei Nichterhalt der Sendung würden die Kosten rückerstattet. All diese Anpreisungen sind falsch!“1

Diese Bewertung gilt auch für viele andere Nahrungsergänzungsmittel im Internet. Unglaublich ist die Dreistigkeit und Verantwortungslosigkeit, mit der skrupellose Geschäftemacher Verbraucher gefährden. Beispielsweise ist der als „natürliche Nahrungsergänzung“ angebotene Instant-Kaffee Magic Power Coffee mit einem verschreibungspflichtigen erektionsfördernden Wirkstoff gepanscht! Grundsätzlich sollte man solche Produkte, für die spezielle gesundheitliche Wirkungen behauptet werden, meiden. Wie viel kriminelle Energie im Spiel ist, wird auch beim Präparat Que She deutlich, das als natürliches chinesisches Kräutermittel angeboten wird. Es enthält vier stark wirksame Substanzen, die nicht auf der Packung deklariert sind.

Neu gefundene gepanschte Produkte:

  • Magic Power Coffee
  • Mr. Magic Male Enhancer
  • Prolatis, SeXXX DRIVE, Stallion
  • SX Male Enhancement
  • SZM Formula for Men
  • TimeOut Kapseln
  • Tomcat Ali, UP Ultimate Performance for Men
  • Vialipro
  • Vitalex for men
  • Vitalex for women, Volcanic

In diesen zur „sexuellen Stärkung“ angebotenen Nahrungsergänzungsmitteln wurden Sildenafil (Viagra®) oder chemische Varianten dieses verschreibungspflichtigen erektionsfördernden Mittels nachgewiesen. Solche auf den Packungen nicht deklarierten stark wirksamen Stoffe sind besonders gefährlich für Kranke, die bestimmte Herzmittel (beispielsweise Nitrate) einnehmen müssen: Ihnen droht ein lebensgefährlicher Blutdruckabfall.

  • 1 Body Beautiful*
  • Dong Gua Pai You Su*
  • Glucomi 600 Kapseln
  • LAMI, La Jiao Shou Shen
  • LiPO-4 Kapseln
  • LiPO-8 Kapseln
  • Ma Gua Pai You Su*
  • Po Chai Pills Kapseln*
  • Reduce Weight Fruta Planta
  • Sheng Yuan Fang*
  • Slim-30 Herb Supplement
  • Que She Weight Loss Kapseln*
  • Quing Gua Pai You Su*
  • Yaku Cell Slimming Kapseln

In diesen angeblich natürlichen Produkten zum Abnehmen fand sich bei Überprüfungen das appetithemmende Sibutramin (Reductil®) beziehungsweise eine chemische Variante dieses Wirkstoffes. Sibutramin darf wegen Herzschädlichkeit in Europa seit Anfang 2010 nicht mehr verkauft werden (GPSP 1/10, Seite 8). Die mit Sternchen (*) markierten Präparate enthalten zusätzlich das Abführmittel Phenolphthalein, das schon vor Jahren in Deutschland wegen Krebsgefahr aus den Handel gezogen worden ist! In Que She Weight Loss wurde zudem blutdrucksteigernd wirkendes Ephedrin und der Betarezeptorenblocker Propranolol (Dociton® u.a.) gefunden. Solche kriminellen Panschereien in Produkten, die wie Que She Weight Loss als „natürliches chinesisches Kräutermittel“ bezeichnet werden, gefährden die Anwender.

  • Huo Luo Jing Dan

Dieses Präparat wird zur Linderung von Gelenkbeschwerden angeboten. Als eine Frau nach längerer Einnahme wegen starker Beschwerden, die wie die Folgen einer hoch dosierten Einnahme von Kortison aussahen, in eine Klinik aufgenommen werden musste, wurde das Produkt untersucht. Drei nicht auf der Packung angegebene chemische Wirkstoffe wurden entdeckt: das Rheumamittel Indometazin (Amuno® u.a.) und die Kortisonabkömmlinge Dexamethason (Fortecortin® u.a.) und Prednisolon (Decortin® u.a.). Damit bestätigte sich der ursprüngliche Verdacht.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2010 / S.14