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© Jörg Schaaber

Ginkgo

Nutzen neu bewertet

Es sind viele Arzneimittel im Handel, die Ginkgo enthalten und bei verschiedenen Erkrankungen helfen sollen. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat jetzt die wissenschaftliche Literatur zu dem Pflanzenextrakt neu ausgewertet. Was folgt daraus?

Ginkgo-Medikamente sind in Deutschland seit langem für drei Anwendungsbereiche erlaubt: Bei Demenz sollen sie die geistige Leistung verbessern können, bei peripherer arterieller Verschlusskrankheit („Schaufensterkrankheit“) die schmerzfreie Gehstrecke verlängern. Und auch die Behandlung von Tinnitus steht auf der Liste der genehmigten Indikationen.

Allerdings fällt Ginkgo in eine besondere Rubrik des deutschen Arzneimittelrechts (siehe auch S. 24.) Für eine Zulassung brauchten die Hersteller damals nicht die Wirksamkeit ihrer Produkte nachzuweisen, wie es bei Medikamenten heutzutage normalerweise vorgeschrieben ist.

Höchste Zeit also, den Nutzen nach den heutigen wissenschaftlichen Kriterien, die auch für andere Medikamente gelten, zu bewerten. Und das machte kürzlich die Europäische Arzneimittelagentur (EMA).

Demenz

Zu einem positiven Ergebnis kommen die EMA-Experten lediglich bei der „Verbesserung einer altersbedingten kognitiven Beeinträchtigung und der Lebensqualität bei leichter Demenz“.1 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Medizin, kurz IQWiG, hatte bereits 2008 zurückhaltender geurteilt und nur von einem „Hinweis auf einen Nutzen“ gesprochen.2

Das war allerdings von einer unserer Mutterzeitschriften als zu positiv kritisiert worden.3 Auch die Redaktion von GPSP war skeptisch (GPSP 3/2013, S. 28) und sieht auch aktuell keinen eindeutigen Nachweis für einen Nutzen bei Demenz.

Belege fehlen

Obwohl Ginkgo-Präparate seit Jahrzehnten auf dem Markt sind, fehlen nicht nur für die Anwendung bei Demenz, sondern noch viel mehr für Tinnitus und die Schaufensterkrankheit zuverlässige Belege aus gut gemachten Studien. Das bemängelte aktuell auch die EMA. Daher hat sie diese beiden Indikationen gestrichen.

Werden die Verbraucher jetzt besser vor solchen fragwürdigen Arzneien geschützt? Nein. Denn bereits zugelassene Medikamente dürfen weiterhin verkauft werden, obwohl kein Nutzen erkennbar ist. Was zugelassen ist, bleibt zugelassen. Die Einschränkungen durch die europäische Behörde EMA betreffen nur künftige Zulassungsanträge.

Üble Nebenwirkungen!

Wer trotz der Fragezeichen Ginkgo-Präparate anwenden möchte, sollte deren Risiken kennen. Es kann zu Kopfschmerzen, Schwindel oder Übelkeit kommen. Wer unter Herz-Kreislauf-Erkrankungen leidet und deshalb Medikamente nimmt, sollte besser auf Ginkgo verzichten. Denn die Wirkung von Gerinnungshemmern wie etwa Phenprocoumon (Marcumar®) oder Blutdrucksenkern (z.B. Nifedipin) wird von Ginkgo verändert.

 

19.01.2023: Im Artikel stand ursprünglich, dass die Ginkgo-Präparate gegen Tinnitus als traditionelle Arzneimittel zugelassen sind. Das ist nicht der Fall, wir haben den Beitrag entsprechend korrigiert. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2017 / S.23