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© AndreyPopov/iStock

Drip Spas: Vitamininfusionen sind teuer und gefährlich

Anbieter nutzen unklare Rechtslage aus

Der Körper braucht Vitamine, kann sie aber nicht selbst herstellen. Wir nehmen sie zum überwiegenden Teil aus unserer Nahrung auf. Doch viele Menschen sind unsicher, ob sie ausreichend mit Vitaminen versorgt sind – vielleicht, weil es ihnen im stressigen Alltag schwer fällt, die gängigen Ernährungsempfehlungen umzusetzen, vielleicht, weil sie glauben, dass ihr Vitaminbedarf zu bestimmten Zeiten steigt, zum Beispiel in der Schwangerschaft.

Aus dieser Unsicherheit versuchen viele Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln ein Geschäft zu machen. Sie haben dabei große Freiheiten, denn die behördlichen Kontrollmöglichkeiten reichen nicht aus, um Menschen vor Gesundheitsrisiken effektiv zu schützen. Das zeigt sich eindrücklich am Beispiel von Vitamininfusionen, sogenannten Drip Spas.

Was Anbieter von Drip Spas teuer verkaufen und warum Behörden vor solchen intravenösen Vitamintherapien warnen, ist auch Thema in unserem frisch gedruckten neuen Heft.

Teure Vitamininfusionen in der rechtlichen Grauzone

Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren – das sind gängige Inhaltsstoffe von intravenösen Vitamintherapien (IVVT), die in sogenannten Drip Spas oder Drip Bars angeboten werden. „Drip“ bedeutet auf Englisch „Tropfen“ und spielt auf die verabreichten Tropfinfusionen an.

In Sitzungen zwischen 20 und 60 Minuten bekommen die Kund:innen die Nährstoff-Cocktails direkt in die Blutbahn injiziert. Das Versprechen: Durch die ­direkte Verabreichung der Vitamine in die Vene wird der Magen-Darm-Trakt umgangen und eine angeblich hundertprozentige Nährstoffaufnahme ermöglicht.

Kund:innen sollen dadurch leistungsfähiger werden, ihr Immunsystem stärken und sogar den Alterungsprozess verlangsamen können. Doch diese Vitamintherapien können zu Überdosierungen und schweren allergischen Reaktionen führen. Behörden und Fachleute warnen.

Gummibärchen mit Vitaminen: Nahrungsergänzung oder Süßigkeit?

Gummibärchen sind beliebt – bei Kindern, Erwachsenen und mittlerweile auch bei Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln. Unter Namen wie „Sweet Dreams Gummibärchen“, „Bears with Benefits“ oder „Multi-Vitamin-Bärchen“ bieten sie Produkte an, die Süßigkeiten zum Verwechseln ähnlich sehen, aber Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe wie Melatonin, Zitronenmelisse oder Koffein in konzentrierter Form enthalten. Das verrät der Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“, der oft nur im Kleingedruckten auf der Gummibärchen-Packung steht.

Verbraucherschutzorganisationen bewerten die Vitamin-Gummibärchen kritisch, denn sie könnten mit echten Süßwaren verwechselt werden. Wenn auf einem Produkt „Nahrungsergänzungsmittel“ steht, es rechtskonform gekennzeichnet ist und es keine konkreten Anhaltspunkte für Risiken gibt, haben Behörden jedoch wenig in der Hand, den Vertrieb zu verbieten.

Wann zahlt die Krankenkasse Vitamine und Co.?

Eine Seniorin mit Osteoporose erhält nach einem Oberschenkelhalsbruch von ihrer Hausärztin ein Kassenrezept, auf dem ein Osteoporose-Medikament verordnet ist und zusätzlich auch Tabletten mit Vitamin D plus Calcium. Ein junger Mann hat aus Neugier seinen Vitamin-D-Spiegel im Blut messen lassen. Obwohl die Werte nicht ganz in dem Bereich sind, den er nach seiner Internetrecherche für optimal hält, stellt ihm die Hausärztin kein Kassenrezept aus.

Warum übernimmt die Krankenkasse in dem einen Fall die Kosten für das Vitaminpräparat, in dem anderen aber nicht? Unser Artikel „Wann zahlt die Krankenkasse Vitamine und Co.?“ sortiert die Regelungen zur Erstattung von Mikronährstoffen.

Durchblick im Dickicht der Nahrungsergänzungsmittel

Wie werden Nahrungsergänzungsmittel & Co. eigentlich reguliert? Sind Vitamintabletten Arzneimittel oder Lebensmittel? Wofür dürfen Hersteller werben? Und wie werden Werbeversprechungen kontrolliert? Für Verbraucher:innen ist das meist undurchsichtig.

Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann leitet im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) das Referat „Grundsatzangelegenheiten, Lebensmittel“ in der Abteilung „Lebensmittelsicherheit“. Sie gehört außerdem zur Gemeinsamen Expertenkommission von BVL und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die sich mit der Abgrenzung von Arzneimitteln und Lebensmitteln beschäftigt. In diesem Interview führt uns die Expertin durch das Dickicht der gesetzlichen Regelungen zu Nahrungsergänzungsmitteln.

 

Teure Vitamininfusionen in der rechtlichen Grauzone