Abwehrkräfte stärken mit Nahrungsergänzungsmitteln?
Warum Werbung mit dem Immunsystem oft nicht zulässig ist
In Deutschland nutzt jeder dritte Erwachsene regelmäßig Vitamin- und Mineralstoffpräparate oder andere Nahrungsergänzungsmittel.1 Der Markt für diese Produkte wächst stetig. Im Jahr 2021 lag der Umsatz mit Nahrungsergänzungsmitteln hierzulande bei 2,7 Milliarden Euro.2
Unzulässige Reklame
Anbieter werben immer wieder mit Heilversprechen für Nahrungsergänzungsmittel. „Natürlicher Aufbau von Abwehrkräften zur Vorbeugung und Bekämpfung von Erkältungen“ heißt es etwa auf einem Produkt für das Immunsystem. Für Nahrungsergänzungsmittel ist solche krankheitsbezogene Werbung – im Gegensatz zu Arzneimitteln – verboten. Ein anderer „Immunbooster“ trägt die Aufschrift „Vor allem in der kalten Jahrzeit kann Vitamin C das Immunsystem unterstützen“. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die im Herbst 2022 in einem Marktcheck 19 solcher Produkte für das Immunsystem untersuchte, ist das eine unzulässige Aussage.3
Denn Anbieter dürfen gesundheitsbezogene Aussagen (Health Claims) nur machen, wenn sie wissenschaftlich belegt und zugelassen sind. Dabei müssen sie sich exakt an den offiziellen Wortlaut halten. In der Europäischen Union sind solche Health Claims zum Immunsystem für die Vitamine A, B6, B12, C, D und Folat sowie für die Mineralstoffe Zink, Eisen, Selen und Kupfer zugelassen. Gestattet ist dabei die Formulierung „trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“.4 Die Angabe eines Anbieters, dass Vitamin C das Immunsystem „vor allem in der kalten Jahreszeit“ unterstütze, erweitert den Health Claim laut Verbraucherzentrale in unzulässiger, gegebenenfalls sogar Angst machender Art. Auch verstärkende Aussagen wie „stärkt das Immunsystem“ seien nicht erlaubt. Insgesamt fanden die Verbraucherschützer:innen 44 unzulässige Angaben auf 15 Produkten. Ein Produkt trug sogar elf Health Claims, von denen nur zwei erlaubt waren.3
Viel hilft nicht viel
Erlaubt ist aber zum Beispiel die Aussage „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“, sofern die Tagesdosis des Produkts mindestens 15 Prozent des Referenzwertes für die tägliche Zufuhr des Nährstoffs liefert. Die Tatsache, dass Hersteller damit werben dürfen, bedeutet aber nicht automatisch, dass das Nahrungsergänzungsmittel auch sinnvoll ist. Vitamin C und die anderen Nährstoffe, für die Health Claims zur Immunfunktion zugelassen sind, nehmen die meisten Menschen in ausreichender Menge über die tägliche Nahrung auf.
Eine Extradosis ist außer bei nachgewiesenem Mangel oder bestimmten Gruppen wie Schwangeren unnütz oder bei manchen Stoffen gar schädlich: Bestenfalls scheidet der Körper überflüssige Vitamine und Mineralstoffe wieder aus. Schlimmstenfalls reichert er sie aber an, was zu Vergiftungen zum Beispiel durch Vitamin D führen kann. Sehr hohe Dosen von Vitamin C und Calcium begünstigen Nierensteine.
Legale Überdosis
Deshalb ist es bedenklich, dass die Verbraucherzentrale im Marktcheck bei 18 der 19 Produkte höhere Gehalte an Vitaminen beziehungsweise Mineralstoffen fand, als das Bundesinstitut für Risikobewertung für sicher hält. Das dürfte die fein regulierten Mechanismen der Immunabwehr eher stören als unterstützen. Denn die Immunabwehr ist komplex und hängt weniger von Megadosen einzelner Nährstoffe als vielmehr von einem Gleichgewicht vieler Faktoren ab. Dazu gehören neben einer vielfältigen und ausgewogenen Ernährung auch ausreichend Schlaf und Bewegung.
Gesetzliche Grenzwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es nicht. Laut Verbraucherzentrale sind die Dosierungen der Hersteller willkürlich und konzeptlos. So enthielten die untersuchten Produkte bis zu 300 Milligramm Vitamin C pro Tagesdosis, obwohl für den zugelassenen Health Claim nur zwölf Milligramm nötig wären und andere Lebensmittel wie Gemüse und Obst genug davon liefern. Die Verbraucherzentrale hält verbindliche Höchstmengen für dringend notwendig und fordert, dass Nahrungsergänzungsmittel – genau wie Arzneimittel – behördlich geprüft und zugelassen werden sollten. Bisher müssen die Hersteller das Inverkehrbringen lediglich anzeigen.
Ein weiterer Kritikpunkt: Durch Nennung von Inhaltsstoffen wie Echinacea, Eukalyptus und Ginkgo, die auch in pflanzlichen Arzneimitteln enthalten sind, wecken die Produkte bei Verbraucher:innen falsche Hoffnungen, etwa dass sie bei Krankheiten wirksam sind. Deshalb haben solche Pflanzen nach Ansicht der Verbraucherzentrale in Nahrungsergänzungsmitteln nichts zu suchen.
Kalorien- und Zuckerfalle
Doch damit nicht genug: Während Anbieter bei anderen Lebensmitteln Kalorien, Fett, Eiweiß, Salz und Zucker kennzeichnen müssen, müssen sie bei Nahrungsergänzungsmitteln nur die wertgebenden Inhaltsstoffe wie Vitamine oder Mineralstoffe deklarieren. So war der Kalorien- und Zuckergehalt als freiwillige Angabe nur auf sechs der 19 untersuchten Produkte zu finden. Mit bis zu 14 Gramm Zucker pro Portion betrug er immerhin mehr als ein Viertel der empfohlenen Höchstmenge von 50 Gramm pro Tag für Erwachsene.
Fehlen Angaben zu Kalorien oder Zucker auf der Verpackung, kann ein Blick in die Zutatenliste aufschlussreich sein. Nicht nur hinter dem Wort Zucker, sondern auch hinter Glukosesirup, Fruktose, Dextrose, Malzextrakt oder Maltodextrin sowie Saftkonzentraten verstecken sich kalorienhaltige Süßungsmittel. Ein Anbieter nennt Zucker, Wasser, Zuckersirup, Saftkonzentrat und Malzextrakt als Hauptzutaten für seinen „Löffel voller Gesundheit“ – dabei ist zu viel Zucker gar nicht gesund.
Stand: 30. Juni 2023 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2023 / S.18