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© Kwangmoozaa/iStock

BGH-Urteil: Focus-Ärzte-Siegel irreführend

Gerichte müssen strengere Kriterien anlegen

Die Wettbewerbszentrale klagte vor dem Bundesgerichtshof (BGH), weil sie die Focus-Ärzte-Siegel für unzulässig hält.1 Zuvor hatte die Zeitschrift Focus vor dem Oberlandesgericht München (OLG) noch Recht bekommen. Doch der BGH machte in seinem Urteil nun strenge Vorgaben für das OLG. Es muss den Fall noch einmal neu bewerten und dabei berücksichtigen, dass bei den Siegeln subjektive Einschätzungen eine maßgebliche Rolle spielen. Das wird wahrscheinlich dazu führen, dass das OLG die Siegel für unzulässig erklären muss.

Die Siegel basieren unter anderem auf Empfehlungen, Selbstauskünften und Bewertungen von Ärzt:innen und Patient:innen. Sie sind jedoch so gestaltet, dass sie wie unabhängig erstellte Testurteile wirken. Zudem können Ärzt:innen gegen eine Zahlung von 2.000 Euro eine Lizenz zur Nutzung der Siegel erwerben.
All das sorgt dafür, dass die BGH-Richter:innen strengere Anforderungen definieren. In der Begründung heißt es, dass es bei gesundheitsbezogener Werbung auf „die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Werbeaussage“ ankommt.

Das Magazin Focus verleiht schon seit mehr als 20 Jahren Ärzt:innen die Auszeichnung „Top-Mediziner“. Den Siegeln wurde schon mehrfach von Gerichten bescheinigt, irreführend zu sein, weil sie die Leistungen der Ärzt:innen nicht nach objektiv nachvollziehbaren Kriterien bewerten. Wie GPSP berichtete, entstehen insbesondere die Empfehlungen von ärztlichen Kolleg:innen in einem fragwürdigen Verfahren.2

 

Focus-Ärzteliste: Was sind Top-Mediziner?

Gesundheit im Internet: Was sagen Qualitätssiegel aus?

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2026 / S.14