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©RelaxFoto.de_iStock

Gummibärchen mit Vitaminen: Nahrungsergänzung oder Süßigkeit?

Wie Anbieter ihre Produkte neu erfinden

Gummibärchen sind beliebt – bei Kindern, Erwachsenen und mittlerweile auch bei Herstellern von Nahrungsergänzungsmitteln. Unter Namen wie „Sweet Dreams Gummibärchen“, „Bears with Benefits“ oder „Multi-Vitamin-Bärchen“ bieten sie Produkte an, die Süßigkeiten zum Verwechseln ähnlich sehen, aber Vitamine, Mineralstoffe oder andere Stoffe wie Melatonin, Zitronenmelisse oder Koffein in konzentrierter Form enthalten.

Das verrät der Begriff „Nahrungsergänzungsmittel“, der oft nur im Kleingedruckten auf der Packung steht. Deutlich sichtbarer sind dagegen Werbebotschaften wie „lecker-fruchtig“, „mit Erdbeer-Geschmack“ oder „So macht Vitamine einnehmen Spaß“. Sie signalisieren: Auch der Genuss bleibt nicht auf der Strecke. Doch passt das zu einer Produktgruppe, von der nur eine definierte Menge verzehrt werden sollte – und die nach Meinung von Fachleuten ohnehin nur die wenigsten Menschen wirklich brauchen?

Recht und Realität

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die als Konzentrate von Vitaminen, Mineralstoffen oder anderen Stoffen mit ernährungsphysiologischer Wirkung in dosierter Form auf den Markt kommen, zum Beispiel als Kapseln oder Tabletten, auch Pulvertütchen, Flüssigampullen und Fläschchen mit Tropfeinsatz sind zulässig. Gummibärchen kommen in der knapp 20 Jahre alten Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) nicht vor, sie ähneln nicht einmal den in der NemV genannten Beispielen. Gummibärchen sind „keine nahrungsergänzungsmitteltypische Darreichungsform“, war noch 2007 die Rechtsauffassung. Verbraucherschutzorganisationen bewerten entsprechende Angebote daher kritisch. Sie sehen die Gefahr einer Verwechslung mit Süßwaren – und auch die Verlockung, mehr von den Produkten zu verzehren als empfohlen und gesundheitlich verträglich.1 Trotzdem findet man solche Produkte im Online-Handel und in Drogeriemärkten. Wie kann das sein?

Vor Gericht gescheitert

Wenn auf einem Produkt „Nahrungsergänzungsmittel“ steht, es rechtskonform gekennzeichnet ist und es keine konkreten Anhaltspunkte für Risiken gibt, haben Behörden wenig in der Hand, den Vertrieb zu verbieten. Das Landgericht (LG) München hatte im Fall des Produkts „Bears with Benefits“ zwar die Auffassung vertreten, dass dieses Nahrungsergänzungsmittel unter anderem wegen der Aufmachung als Gummibärchen nicht zulässig ist.2 Doch im Berufungsverfahren wurde ein Antrag auf Verkehrsverbot nicht weiterverfolgt, die Gummibären bleiben damit rechtmäßig im Handel.3 Dabei hatte das LG München ausgeführt, dass Verbraucher:innen bei Nahrungsergänzungsmitteln eher an Formen wie bei Arzneimitteln gewöhnt seien und nicht an die von Genussprodukten wie Gummibärchen.

Keine harmlosen Vitaminquellen

Ein Problem: Solche Nahrungsergänzungsmittel werden leicht mit Süßigkeiten verwechselt. Bei Überdosierung kann das anders als bei normalen Gummibärchen unerwünschte Folgen haben. Und auch angereicherte Süßigkeiten – etwa Bonbons mit Vitamin C-Zusatz oder Fruchtgummis mit B-Vitaminen – sind in der Regel so dosiert, dass eine typische Verzehrmenge kein Gesundheitsrisiko birgt. Kritisch werden solche Produkte dennoch gesehen, vor allem weil es noch immer keine verbindlichen Höchstwerte für die Anreicherung gibt.4 Bei Nahrungsergänzungsmitteln gibt es jedoch keine typische Verzehrmenge. Hersteller müssen für jedes Produkt auf der Packung eine individuelle Verzehrsempfehlung pro Tag aufführen und zusätzlich den Warnhinweis, dass diese nicht überschritten werden darf. Das soll eine mögliche Überdosierung verhindern.

Aufforderung zum Naschen

Doch viele Nahrungsergänzungsmittel, die als Gummibärchen oder Fruchtgummis vertrieben werden, tragen zusätzliche Werbebotschaften, die diese Pflichtkennzeichnung aushebeln können: „lecker fruchtig“ zum Beispiel, „prickeln toll im Mund“, oder – wie im Fall der „Bears with Benefits“ – „Naschen für Schönheit und Wohlbefinden“. Immerhin diese Aussage haben die Münchner Richter verboten: Die Aufforderung zum Naschen ist nach ihrer Ansicht irreführend, wenn der Verzehr von nur einem Bärchen empfohlen werde. Denn Naschen bedeute landläufig, mehrere davon essen zu können.

Doch das Urteil ist eine Einzelfallentscheidung. Auf anderen Produkten kann es solche und ähnliche Aussagen weiterhin geben, denn keine Vorschrift verbietet sie ausdrücklich. Teile der Lebensmittelüberwachung empfehlen einen freiwilligen Hinweis wie „Diese Fruchtgummis sind Nahrungsergänzungsmittel, keine Süßware“.

Kinder in der Regel gut versorgt

Bleibt die Frage: Ist dieser stark eingeschränkte Verzehr im Alltag realistisch, insbesondere bei Kindern? „Familien-Vitamin-Präparate“ bergen noch weitere Probleme: Sie richten sich an Kinder und Eltern gleichermaßen – laut Verzehrsempfehlung bekommen die Kleinen ein Gummibärchen, die Großen dagegen zwei bis fünf. Da sind Diskussionen und Stress vorprogrammiert.

Ein weiteres Problem ist der Gehalt der Produkte: Sie passen oft gar nicht zur Bedarfslage ihrer jungen Zielgruppe. Denn die meisten Kinder und Jugendlichen sind gut mit allen wichtigen Nährstoffen versorgt. Trotzdem nehmen rund 16 Prozent der 6- bis 17-Jährigen regelmäßig Nahrungsergänzungsmittel ein, vor allem, weil sie – oder ihre Eltern – sich davon Gutes für ihre Gesundheit versprechen. Besonders häufig nehmen sie Magnesium- und Vitamin C-Präparate ein, dabei fehlt es dieser Altersgruppe am ehesten an einer ausreichenden Zufuhr von Vitamin D, E und Folat sowie Jod, Kalium, Calcium und Eisen.5

Selbst das bedeutet aber nicht automatisch, dass die Betroffenen einen kritischen Nährstoffmangel haben. Deshalb gibt es weder für Kinder noch für Jugendliche eine pauschale Empfehlung zur Nahrungsergänzung. Und schon gar nicht ratsam sind Produkte, die sich gezielt an Kinder richten. Das zeigte bereits 2008 eine Untersuchung der Stiftung Warentest,6 ein Marktcheck der Verbraucherzentralen von 20187 lieferte das gleiche Ergebnis: Nahrungsergänzungsmittel für Kinder, darunter auch solche in Form von Gummibärchen, sind bestenfalls überflüssig – viele sind zu hoch dosiert und für die Zielgruppe ungeeignet.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2023 / S.08