Das Ziel: Neue Medikamente, die wirklich besser sind
Mehr als die Hälfte der Medikamente haben keinen Zusatznutzen
Die EU macht gerade Schlagzeilen. Kritiker:innen werfen der EU-Kommission rund um die Präsidentin Ursula von der Leyen vor, im Zollstreit mit den USA zu viele Zugeständnisse gemacht zu haben. Die Befürchtung: Wichtige Verbraucherschutzregeln könnten unter dem Druck der USA aufgeweicht werden.
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Die Pharmalobby macht sich bereits auf den Weg, daraus Profite zu schlagen. Dabei kommt der Verbraucherschutz bei Medikamenten und pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln in der EU gerade voran. Wie wichtig das ist, zeigt sich auch immer wieder, wenn der Nutzen neuer Medikamente auf dem Prüfstand steht.
Welchen Zusatznutzen haben neue Medikamente?
Eine neue EU-Verordnung soll dafür sorgen, dass Hersteller für neue Arzneimittel künftig aussagekräftigere klinische Studien vorlegen müssen. Das Ziel der EU-Verordnung: patientenrelevante Daten. Viele Hersteller vergleichen in den Zulassungsstudien das neue Arzneimittel nämlich nicht mit der Standardtherapie. Je nach Anwendungsgebiet ist der Maßstab für das neue Medikament häufig nur ein Placebo, manchmal gibt es sogar gar keine vergleichenden Studien. Die frühe Nutzenbewertung, für die in Deutschland das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Gutachten erstellt, kommt zu dem Schluss, dass mehr als die Hälfte der bisher bewerteten Arzneimittel „keinen Zusatznutzen“ haben.
Was bringt ein neues Arzneimittel gegen Erdnussallergie bei Kleinkindern?
Bereits 2020 wurde das neue Arzneimittel mit dem Namen AR101 in der EU für ältere Kinder zugelassen, seit Januar 2025 ist es auch für Kinder von 1 bis 4 Jahren in Deutschland verfügbar. Es wird zur Hyposensibilisierung von Menschen mit Erdnussallergie eingesetzt. Doch ein Gutachten stellt fest, dass der Zusatznutzen fehlt. Was wissen wir über das Mittel AR101 gegen Erdnussallergie – und was nicht?
Werbeaussagen für pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel müssen stimmen
Das hat der europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil verfügt: Er verbietet irreführende Werbung für Botanicals. Damit sind Aussagen wie „Bessere Stimmung durch Safran“ oder „Weniger Stress dank Melonen-Saft“ nicht mehr erlaubt. Das hört sich gut an. Doch was wird sich dadurch wirklich ändern? Was positiv klingt, ist leider kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein.
Wie die Pharmabranche die EU austricksen will
Die Pharmabranche droht der EU mit Verlagerung von Produktion und Forschung in die USA, weil ihr die Rahmenbedingungen in Europa nicht gefallen. Dahinter stecken aber langjährige Lobbybemühungen, Medikamentenpreise mit den EU-Staaten direkt auszuhandeln. Die Drohung soll die EU-Kommission zum Einlenken bewegen. In unserer Glosse nehmen wir das durchsichtige Manöver aufs Korn: Pharma, Go West!?
Stand: 4. August 2025