Ulipristal bei Myomen
Trotz Verzicht auf Zulassung noch lange erhältlich
Ulipristal ist ein umstrittener Wirkstoff zur Behandlung von Gebärmutter-Myomen.1 Die EU hat ihn zunächst im März 2020 wegen seltener, aber schwerwiegender Leberschäden verboten.2 2021 hat sie die Anwendung wieder erlaubt, aber nur noch unter strengen Voraussetzungen.
Nach dem vorübergehenden Verbot nahmen die meisten Anbieter in Deutschland die Vermarktung nicht wieder auf oder stellten sie bald darauf ein. Nicht jedoch Gedeon Richter. Die Firma besaß als einzige eine europaweit gültige Zulassung. Sie verzichtete erst im Juli 2024 „aus kommerziellen Gründen“ auf die Zulassung.
Wer nun meint, das Medikament sei deshalb nicht mehr erhältlich, irrt. Denn wenn ein Hersteller aus wirtschaftlichen Gründen auf die Zulassung verzichtet, dürfen nach EU-Recht Packungen bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums weiterverkauft werden. Nach dem deutschen Arzneimittelgesetz gilt der Verkauf noch zwei Jahre nach Verzicht auf die Zulassung als legal, vorausgesetzt, das Arzneimittel ist noch haltbar.
Auf Anfrage des arznei-telegramm teilte die Firma mit, dass der Vertrieb in Deutschland jetzt eingestellt wurde.3 Sechs Tage später informierte Gedeon Richter die Öffentlichkeit.4
Zur einmaligen Gabe als Notfall-Verhütung („Pille danach“) ist Ulipristal nach wie vor erlaubt.
Stand: 30. Juni 2025 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2025 / S.03