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© ananaline/iStock

Doctolib wegen Irreführung verurteilt

Terminbuchungsplattform informiert zu spät über Kosten

Das Landgericht Berlin gab einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands statt. Das Gericht schloss sich der Einschätzung der Verbraucherschützer an, wonach gesetzlich Versicherte durch die Filtereinstellung der Online-Terminbuchungsplattform Doctolib in die Irre geführt werden.1

Bei der Terminsuche via Doctolib lassen sich privatärztliche Leistungen laut Filter ausschließen. Dies kennzeichnet die Plattform mit dem Hinweis „Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen“. Die Suchergebnisse enthalten aber dennoch auch Termine von Privatpraxen, bei der gesetzlich Versicherte selbst für die Behandlung zahlen müssen. Das wird den Nutzer:innen des Terminservices jedoch erst mitgeteilt, wenn sie den Termin in der Trefferliste anklicken.

Dadurch kommt diese wichtige Information nach Auffassung des Gerichts zu spät, denn die Patient:innen seien durch die Erwartung, nur Termine angezeigt zu bekommen, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, dazu verleitet worden, sich Privatzahlerleistungen überhaupt erst anzusehen. Das Urteil, wonach Doctolib die Einstellungen des Filters ändern muss, ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat Berufung eingelegt.

 

Vorsicht beim Online-Buchen von Arztterminen

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2026 / S.14