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Verbraucherschutz (Seite 38)

Um Beratungsangebote, Schutz vor Täuschung, um IGeL und Homöopathie geht es hier.

Nutzen zweifelhaft

Ginkgohaltige Arzneimittel (Tebonin® u.a.) gibt es in Deutschland seit Mitte der 60er Jahre. Sie sollen bei der Alzheimer-Erkrankung helfen, die sich durch Störungen von Gedächtnis und Konzentration, Depression, Schwindel und Kopfschmerzen äußert. Außerdem sollen sie angeblich bei Durchblutungsstörungen in den Beinen und bei Ohrgeräuschen (Tinnitus) helfen. Die Anbieter ginkgohaltiger Arzneimittel werben mit der „Mystik“ und „Faszination“, die den Ginkgobaum umgibt.

– GPSP 03/2007 / S.08