Maulkorb für IGeL-Monitor
Information über Hyaluronsäure bei Kniearthrose untersagt
Der IGeL-Monitor des Medizinischen Dienst Bund bietet Patient:innen Orientierung: Er bewertet sogenannte Individuelle Gesundheitsleistungen, die von Arztpraxen angeboten werden.1 Sie sind oftmals wenig sinnvoll und werden von den Krankenkassen nicht erstattet.
Jetzt hat ein Anbieter von Hyaluronsäure-Injektionen bei Hüft- und Kniegelenksarthrosen beim Sozialgericht München eine einstweilige Anordnung erwirkt, die es dem Medizinischen Dienst Bund untersagt, Aussagen zu machen, „dass der Schaden den Nutzen überwiegt“.2 Dabei zeigt gute Evidenz, dass Hyaluron-Injektionen sehr wahrscheinlich keine relevante Wirkung erzielen und unerwünschte Wirkungen vorkommen.3
Bedenklich ist, dass das Gericht grundsätzlich infrage stellt, ob der Medizinische Dienst Bund überhaupt berechtigt ist, Patient:innen zu informieren. Geradezu zynisch mutet ein Satz aus der Begründung an: „Soweit die finanziellen Interessen der Patienten betroffen sind, ist es ohnehin in die Eigenverantwortung jedes Patienten gestellt, ob er sich auf einen Versuch, ob die Behandlung in seinem individuellen Einzelfall wirkt, nach entsprechender Aufklärung einlässt [..].“1 Wie soll das ohne evidenzbasierte Information funktionieren?
Stand: 28. Oktober 2026 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2026 / S.03