KI-Fakes: Gesundheitsgefährdende Werbung
Eine Betrugsmasche missbraucht Prominente als Lockvögel
Inhalt
GPSP hat sich dem Verbraucherschutz verschrieben. Schon im ersten Heft, das vor mehr als 20 Jahren erschien, warnten Artikel vor gesundheitsgefährdender Werbung. Das Problem mit irreführenden und gefährlichen Werbeversprechen ist seitdem leider noch größer geworden.
Im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz und globaler Digitalisierung stehen Geschäftemachern und Scharlatanen ungeahnte Möglichkeiten zur Verfügung, Menschen hinters Licht zu führen. Sie nutzen moderne Technik für ein allzu bekanntes Werbemodell: viel versprechen, wenig halten. Alter Wein in neuen Schläuchen sozusagen.
Vorsicht Fake! Werbung mit Prominenten
Beim Projekt Faktencheck Gesundheitswerbung der Verbraucherzentrale häufen sich seit Langem Anfragen von Menschen, denen Werbeanzeigen und -clips mit Prominenten auffallen. Dahinter steckt eine Betrugsmasche, die Prominente ohne ihr Wissen zu Lockvögeln macht, um für wirkungslose oder gefälschte Produkte zu werben. Nicht nur bekannte Persönlichkeiten wie Uschi Glas und Eckart von Hirschhausen sind Opfer dieser Masche, sondern auch Institutionen wie die Berliner Charité oder das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Geworben wird für Nahrungsergänzungsmittel, gefälschte Medikamente und Abnehmmittel. Durch Künstliche Intelligenz wirken die Clips und Anzeigen täuschend echt.
Faktencheck Gesundheitswerbung
Das Internet ist voll mit hilfreichen Informationen in Sachen Gesundheit – aber es birgt auch jede Menge Informationsmüll, irreführende Angebote und schädliche Produkte: Das Projekt Faktencheck Gesundheitswerbung der Verbraucherzentrale will hier aufräumen. Die Verbraucherzentrale sammelt Fälle von fragwürdigen Produkten und überzogener Werbung gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern, zu denen auch GPSP gehört. Anders als GPSP hat die Verbraucherzentrale jedoch noch ein weiteres Ass im Ärmel: Wenn die juristische Prüfung ergibt, dass eine Werbung weit überzieht, kann die Verbraucherzentrale die Anbieter abmahnen und gegebenenfalls Vertragsstrafen verhängen oder Unterlassungsklagen anstrengen. Unser Beitrag stellt das Projekt Faktencheck Gesundheitswerbung vor.
BGH-Urteil: Focus-Ärzte-Siegel irreführend
Auch Siegel können irreführend sein, nicht nur Werbung. Die Ärzte-Siegel der Zeitschrift Focus waren schon öfter Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Nun hob der Bundesgerichtshof ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in München auf und wies das Gericht an, strengere Kriterien bei der Bewertung anzulegen. Das wird wahrscheinlich dazu führen, dass das OLG die Siegel für unzulässig erklären muss. Denn die Siegel basieren unter anderem auf Empfehlungen, Selbstauskünften und Bewertungen von Ärzt:innen und Patient:innen. Sie sind jedoch so gestaltet, dass sie wie unabhängig erstellte Testurteile wirken.
Blaubeeren für die Augen: Ganz schön blauäugig
Die Anzeige wirkt wie ein Artikel, dient aber nur dazu, für BlueBerry®-Tabletten zu werben. Sie enthalten unter anderem ein Pigment, Lutein, das man auch in der Makula findet, also in einem Bereich der Netzhaut des Auges. Das Pigment soll die Sehkraft stärken, doch bewiesen ist das nicht. Auch bei den anderen Inhaltsstoffen trägt der Hersteller ziemlich dick auf. In jedem Heft weisen wir auf solche unbelegten Gesundheitsversprechen hin, in unserer Rubrik Werbung – Aufgepasst!
Stand: 19. Oktober 2026