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© ananaline/iStock

Angeblich unabhängig

Aber gut belohnt

Wenn Arzneimittelbehörden wie die US-amerikanische FDA oder die europäische EMA prüfen, ob ein neuer Arzneistoff zugelassen werden kann, dann werden oft auch externe medizinische Experten zurate gezogen. Logisch, dass diese nicht mit dem Hersteller des neuen Mittels oder mit Konkurrenten des Unternehmens verbandelt sein dürfen. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA fordert deshalb eine Erklärung zu Interessenkonflikten und entscheidet dann, ob die Verbandelung relevant für die Beratung über einen Arzneistoff ist. Dann wäre für ihn oder sie kein Platz im Beraterkomitee. Nun hat eine Auswertung des US-Wissenschaftsmagazins Science gezeigt, dass Berater und Beraterinnen vielfach nachträglich für ein firmengenehmes Votum belohnt wurden:8,9 Über die Hälfte der Berater, die angeblich keine Interessenkonflikte hatten, erhielt später Pharmagelder.

Schlimmer noch: Mehrere Mitarbeiter der FDA wechselten die Stelle. Sie arbeiten jetzt ausgerechnet für Firmen, deren Produkte sie vorher für die Zulassung bewertet haben.

Dass Science solche Zusammenhänge ermitteln konnte, liegt unter anderem daran, dass US-amerikanische Ärzte seit 2013 ihre Honorare von Pharmafirmen publik machen müssen. Ein Gesetz, das Ärzten vorschreibt, alle Pharmagelder auszuweisen, gibt es hierzulande leider nicht. Und die in Deutschland praktizierte freiwillige Offenlegung deckt nur einen kleinen Teil der Zahlungen auf. – Weitere Details lesen Sie im freigeschalteten Artikel des Pharma-Brief mit dem schönen Titel „Belohnt wird später“.10

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2018 / S.15