Aussage „Fettverbrennung“ für Nahrungsergänzungsmittel verboten
Nach vier Jahren Rechtsstreit ist klar: Nahrungsergänzungsmittel dürfen nicht als Fatburner bezeichnet werden. Gegen illegale Zusätze hilft das allerdings wenig.
Mehr Verbrennung von Körperfett dank einer Extra-Portion Nährstoffe: Mit diesem – inhaltlich nicht haltbaren – Werbeversprechen und der Bezeichnung „Fatburner“ konnten Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln viele Jahre werben. Damit ist jetzt Schluss. Anfang des Jahres bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Nahrungserg� (…)