Wissenschaft ahoi
Wer behauptet, sein Produkt nütze der Gesundheit, sollte das belegen. Hübsche Schaubilder reichen da nicht aus, sondern es bedarf ordentlicher Studiendaten. Bei Pharmawerbung, die mit bunten wissenschaftlich aussehenden Infografiken arbeitet, lohnt es sich, zweimal hinzusehen. So auch bei dieser Werbung für immunloges® des Unternehmens Dr. Loges.1 Angeblich soll das Produkt das Immunsystem stärken. Die Anzeige in einer Zeitschrift für Apotheker bietet nur scheinbar wissenschaftliche Argumente.
- Schaubilder? Anschaulich. Fantasievoll. Aber was wird da gemessen? Eine Skala fehlt.
- Patentierte Pflanzenstoffe? Patente erlauben die gewinnträchtige Exklusivvermarktung. Sie sagen nichts aus über Qualität oder Wirksamkeit.
- Fachbegriffe? Die „bedarfsgerechte Modulation des Immunstatus“ – eine nichtssagende Worthülse.
- „Ihre Empfehlung“: Trickreich dem Apotheker in den Mund gelegt. Denn ein Nahrungsergänzungsmittel darf nicht mit medizinischen Slogans beworben werden.
Das Nahrungsergänzungsmittel immunloges® enthält Bestandteile von Spirulina-Alge und Hiratake-Pilz sowie Vitamine und Spurenelemente. 20 Kapseln kosten 19,95 €. Der Anbieter empfiehlt täglich zwei Kapseln, das summiert sich auf rund 730 € pro Jahr. Das Produkt soll das Immunsystem stärken. Dafür finden wir keine überzeugenden wissenschaftlichen Belege. Laut Werbeslogan „multipliziert“ das Produkt „gezielt die Immunaktivität“. Zweifach, dreifach, vierfach? – Das verrät der Anbieter nicht. Er empfiehlt das Produkt nicht nur zur Vorbeugung, sondern auch beispielsweise bei einer Chemotherapie, einem bevorstehenden Krankenhausaufenthalt oder bei einem akuten Infekt. Aber es ist bei Nahrungsergänzungsmitteln verboten, für medizinische Anwendungen zu werben. Und gesundheitsbezogene Angaben (so genannte Health Claims) müssen von der Europäischen Aufsichtsbehörde EFSA genehmigt werden. Weder für Spirulina noch für Hiratake sind solche Werbeslogans erlaubt.2
Stand: 23. Dezember 2015 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2016 / S.28