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Tattoofarben: Keine Zulassungspflicht

Mindestens jeder zehnte Deutsche läuft mit einem Tattoo herum, unter den 14- bis 34-Jährigen ist es sogar jeder Vierte. Trotzdem ist die Verwendung der Farben, die in die Haut gestochen werden, noch immer schlecht geregelt (GPSP 3/2006 S. 10). Denn was nicht auf einer Negativliste steht, ist praktisch erlaubt. Dass eine solche Verbotsliste nicht reicht und eine Positivliste mit den zugelassenen Farbstoffen besser wäre, ist vielen klar – zumal bisher kaum untersucht ist, wie sich die injizierten Farbinhaltsstoffe im Körper verteilen und wie sie verstoffwechselt werden.

© Thomas Kunz

Erst kürzlich haben Mitarbeiter des Landesuntersuchungsamts Sachsen publik gemacht, dass schwarze Tattoofarben oft polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) enthalten. Einige von ihnen sind krebserregend. Auch in den bunten Farben stecken Problemstoffe. Vom Landesuntersuchungsamt Baden- Württemberg wurden gefährliche aromatische Amine nachgewiesen. Ein zusätzliches Problem hierbei: Tattoofarben werden nicht in die oberste Hautschicht injiziert, die sich ständig etwas abschält (Epidermis) – sondern in die tiefer liegende Lederhaut. Die Farben lagern sich also in eine „lebende Hautschicht“ ein und können in Blut und Lymphe gelangen. Das birgt Risiken, denn manche Tattoofarben enthalten Stoffe, die nicht einmal für kosmetische Produkte auf der Hautoberfläche zugelassen sind.

Übrigens sind auch Henna-Farben, die auf die Haut aufgemalt werden (nicht-permanente Tattoos) problematisch. Das liegt weniger am Hennafarbstoff, sondern vielmehr an Zusätzen wie dem in Deutschland für echte Tattoos verbotenen Paraphenylendiamin. Der Stoff kann Allergien auslösen und auch für andere Substanzen, darunter Medikamente wie Sulfonamide und Lokalanästhetika, überempfindlich machen.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2012 / S.07