Bei Nahrungsergänzungsmitteln gleicht kein Produkt dem anderen. Nicht nur der Nutzen, auch ihre Sicherheit ist oft fraglich: Warum die Bewertung gerade bei pflanzlichen Stoffen so schwierig ist und worauf es im Einzelfall ankommt.
Hochdosierter Vitamin-B-Komplex, dazu Ginkgo-Extrakt und Cannabidiol, besser bekannt als CBD: So eine Zutatenliste ist für Nahrungsergänzungsmittel keinesfalls abwegig. Denn die Produkte dürfen nahezu beliebig zusammengesetzt sein, solange sie die Gesundheit nicht schädigen. Nur: Wann kann man sich da sicher sein? Enthält ein Produkt verbotene Stoffe wie Ephedrin oder Yohimbin, gilt es automatisch als gesundheitsschädlich und ist somit nicht verkehrsfähig. Die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln mit hochdosierten Vitaminen beziehungsweise Mineralstoffen oder etwa Pflanzenextrakten muss dagegen individuell bewertet werden. Das ist zeitintensiv und auch fachlich sehr aufwendig.
Was heißt sicher?
„Sicher“ laut Lebensmittelrecht heißt: Es ist anzunehmen, dass ein Nahrungsergänzungsmittel nicht gesundheitsschädlich ist. Das bedeutet zum Beispiel: Sein Verzehr löst keine anhaltende Übelkeit, Brechreiz, Hautausschläge oder Kopfschmerzen aus. Denn das würde das körperliche Wohlbefinden beeinträchtigen und damit die Schwelle zur Gesundheitsschädigung überschreiten. Auch langfristig dürfen Nahrungsergänzungsmittel die Gesundheit nicht negativ beeinflussen.
Dabei muss ein schädlicher Effekt nicht wirklich auftreten. Als unsicher gilt ein Produkt bereits, wenn nachvollziehbare wissenschaftliche Daten dafür sprechen, dass dies passieren kann. Das ist zum Beispiel bei einem CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmittel der Fall, das mehr als 2,5 Milligramm des psychoaktiven Hanfinhaltsstoffes Tetrahydrocannabinol (THC) pro Tagesdosis enthält. Denn solch eine Menge kann bei gesunden Erwachsenen schon bei einmaliger Aufnahme das zentrale Nervensystem und das Herz-Kreislauf-System beeinflussen.1
Ob ein Präparat als sicher gilt, hängt auch davon ab, welche Verzehrempfehlung auf dem Etikett steht und für wen es bestimmt ist: So liegt etwa die sichere tägliche Vitamin-D-Zufuhr für Kinder bei maximal 50 Mikrogramm, für Erwachsene aber doppelt so hoch. Eine falsche Angabe auf dem Etikett könnte ein Produkt dann unsicher machen.
Keine Zulassung
Für Nahrungsergänzungsmittel gilt das Missbrauchsprinzip. Das heißt: Alles ist erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Konkret verboten sind allerdings nur die wenigsten Stoffe. Zugesetzt werden dürfen ihnen dagegen neben Vitaminen und Mineralstoffen etwa Extrakte aus Ginkgo – vorausgesetzt, die vom Hersteller empfohlene Tagesdosis des Produktes wirkt nicht pharmakologisch, also wie ein Arzneimittel, und ist nach dessen Einschätzung sicher.
Unabhängig geprüft wird das aber erst, wenn ein Produkt längst im Handel ist. Zwar müssen Nahrungsergänzungsmittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden. Das leitet die Information jedoch lediglich an die Behörden der Bundesländer weiter, die das Marktangebot stichprobenartig oder im Verdachtsfall prüfen. Für die Anzeige beim BVL reicht es, dass Hersteller das geplante Etikett vorlegen. Und nicht einmal das wird fachlich geprüft. Selbst Nahrungsergänzungsmittel mit offensichtlich verbotenen Zutaten können so erst einmal ungehindert auf den Markt gelangen, wie ein Reporter-Team durch Anzeige eines fiktiven Produktes mit giftigem Stechapfel-Extrakt gezeigt hat.
Vitamine und Mineralstoffe
Seit es EU-weit verbindliche Regeln für einige Aspekte von Nahrungsergänzungsmitteln gibt, sind auch Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe geplant. Sie sollen einen sicheren Konsum der Produkte gewährleisten. Nur: Bis heute konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf verbindliche Werte einigen. Deshalb müssen Dosierungen einzelfallbezogen anhand wissenschaftlicher Studien geprüft werden. Das ist zwar aufwendig, aber immerhin sind Vitamine und Mineralstoffe definierte bekannte Substanzen. Es gibt daher vergleichsweise viele und auch miteinander vergleichbare Daten. Für die meisten von ihnen konnte die Wissenschaft deshalb bereits Höchstmengen ableiten, die bei täglicher Aufnahme wahrscheinlich unbedenklich sind – sogenannte UL-Werte (Upper Limit, Höchstmenge). Allerdings liefern auch herkömmliche und angereicherte Lebensmittel Vitamine und Mineralstoffe. Um das Risiko einer Überdosierung durch Nahrungsergänzungsmittel gering zu halten, sollten die Produkte daher Dosierungen unterhalb der UL-Werte aufweisen. Auf dem Markt ist das aber längst nicht immer der Fall. Dort gibt es etwa Präparate, bei denen die vom Hersteller empfohlene Tagesdosis dem UL-Wert von 25 Mikrogramm Zink für Erwachsene entspricht.2 Dabei schlägt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für Nahrungsergänzungsmittel eine maximale Zink-Dosis von 6,5 Mikrogramm pro Tag vor.3
Komplizierte Gemische
Allerdings gibt es auch Nahrungsergänzungsmittel, bei denen die Sicherheitsbewertung schwieriger ist: Extrakte aus Grüntee, Haifischknorpel oder Spirulina-Algen und andere Naturstoffe sind meist Stoffgemische, die je nach Ausgangsstoff und Herstellungsverfahren unterschiedlich zusammengesetzt sein können. Oft gibt es vergleichsweise wenige Studien, die nicht immer unter standardisierten Bedingungen durchgeführt werden, sodass sie wenig vergleichbar sind. Klar ist: Auch wenn ein Ausgangsstoff sicher ist, gilt das noch lange nicht für einen daraus hergestellten Extrakt – und es kann auch Unterschiede zwischen verschiedenen Extrakten geben.4 Das macht produktbezogene Studien erforderlich. Ob Anbieter diese aber durchführen, ist offen. Konkrete gesetzliche Anforderungen gibt es dazu nicht. Zwar sollte es ursprünglich EU-weit verbindliche Regeln für Stoffe geben, die Nahrungsergänzungsmitteln neben Vitaminen und Mineralstoffen zugesetzt werden dürfen. Doch auch hier konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht einigen. Zu einer Reihe von Naturstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln hat sich das BfR schon wiederholt kritisch positioniert, etwa zu Glucosamin und Chondroitin. Das sind Bestandteile von Haifischknorpel, die bei Gelenkbeschwerden helfen sollen. Nicht nur, dass so eine Wirkung gar nicht belegt ist – für Personen, die allergisch auf Fisch reagieren, einen Diabetes haben oder Blutgerinnungshemmer einnehmen, können die Produkte sogar gefährlich sein.5 Auf der Packung aber steht davon oft nichts.
Bei bestimmten Grüntee-Extrakten gab es in den letzten Jahren immer mehr Hinweise auf leberschädigende Wirkungen. Hier reagierte die EU 2022 und beschränkte den Einsatz in Nahrungsergänzungsmitteln. Das ist angesichts der Angebotsvielfalt aber kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn auch bei Nahrungsergänzungsmitteln mit Zimt, Soja-Isoflavonen oder Melatonin weisen Behörden schon seit Jahren auf mögliche Risiken hin. Auf dem Markt sind die Produkte trotzdem.
Nicht bekannt? Im Zweifel unsicher
Bei bestimmten exotischen Lebensmitteln – sogenannten neuartigen Lebensmitteln (Novel Food) – fehlt jegliches Erfahrungswissen, dass deren Verzehr, insbesondere langfristig, sicher ist. Sie müssen daher zugelassen werden, erst dann dürfen sie auf den Markt. Im Rahmen dieser Zulassung prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), ob die vom Hersteller vorgelegten Studien die Produktsicherheit auch tatsächlich plausibel belegen.
Das Problem: Längst nicht jeder Anbieter unterwirft sich diesem aufwendigen Verfahren wie gefordert. Viele bringen Nahrungsergänzungsmittel etwa mit Kava-Kava, Hoodia oder Maca auf den Markt – wohl wissend, dass es sich dabei um nicht zugelassenes Novel Food handelt. Und selbst wenn wie im Fall CBD-haltiger Nahrungsergänzungsmittel bundesweit von zahlreichen unterschiedlichen Gerichten entschieden wurde, dass es sich dabei um Novel Food ohne die nötige Zulassung handelt: Vertrieben werden entsprechende Nahrungsergänzungsmittel aber weiterhin, weil Gerichtsurteile immer nur für das konkret bemängelte Produkt gelten.
Was nötig wäre
Nahrungsergänzungsmittel können also durchaus Risiken bergen, was die Produktinformationen, etwa auf dem Etikett, anders als bei Arzneimitteln nicht verraten. Die geplante Festlegung EU-weit verbindlicher Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe ist daher mehr als überfällig. Gleichzeitig sind auch für andere Inhaltsstoffe wie etwa Ginkgo-Extrakten oder Goji-Beeren Risiken oder Wechselwirkungen mit Arzneimitteln bekannt. Die Überwachung stößt angesichts der Vielfalt der Produkte an ihre Grenzen. Die Verbraucherzentralen fordern deshalb seit Jahren eine schärfere Regulierung, etwa mit einer Positivliste zulässiger Inhaltsstoffe und einer Prüfung, bevor Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt kommen, ähnlich wie bei Arzneimitteln.6 Bislang jedoch ohne Erfolg.
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