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Cannabidiol: Keine Nahrungsergänzung

Kapseln, Öle, Zusätze für E-Zigaretten: Im Internet und in Hanfshops werden zahlreiche Produkte mit Cannabidiol (CBD), einem Inhaltsstoff von Cannabis angeboten. Anders als der Cannabis-Bestandteil Tetrahydrocannabinol wirkt reines CBD nicht berauschend. Deshalb unterliegt es nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Inzwischen gibt es zugelassene Arzneimittel mit CBD, die Mehrzahl der Präparate wird aber als Lebensmittel oder Aromastoffe vertrieben.4

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsich (…)

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2021 / S.15