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© TommasoT/ iStockphoto.com

Werbung durch die Hintertür

Die Tricks der Homöopathie-Lobby

Die Werbung für viele homöopathische Mittel ist aus guten Gründen stark eingeschränkt. Befürworter von Globuli und Co. kennen jedoch Kniffe und Schleichwege, das zu umgehen. Darüber berichtet die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Eigentlich müssen Anbieter, die Arzneimittel auf den Markt bringen wollen, vorher Studien zu Wirksamkeit und Sicherheit durchführen. Homöopathische Mittel haben aber – historisch bedingt und wissenschaftlich unverständlich – im Arzneimittelgesetz eine Sonderstellung mit deutlich niedrigeren Anforderungen: Bei den meisten ist nicht einmal eine Zulassung notwendig, sondern es reicht eine Registrierung.

Die Anbieter müssen den Behörden keine Studiendaten zur Wirksamkeit vorlegen (Ausnahme siehe Kasten), dürfen allerdings dann auch nicht dafür werben, dass ihr Mittel gegen eine bestimmte Krankheit hilft.

Journalismus oder Werbung?

Allerdings gibt es dennoch Möglichkeiten, die Werbeverbote zu umgehen. Darüber berichtet aktuell „Faktencheck Gesundheitswerbung“ der Verbraucherzentrale.2 Beliebte Masche: In vermeintlich unabhängigen Medienportalen erscheinen Beiträge, die über Anwendungsgebiete homöopathischer Mittel berichten – und dabei so manches Mal praktischerweise gleich auf konkrete Präparate bestimmter Anbieter verlinken. Ähnliche Fälle bei großen Medienhäusern hat auch das medienkritische Online-Portal Übermedien aufgedeckt.3 Da liegt der Verdacht von Schleichwerbung nicht fern (siehe auch S. 9 in diesem Heft).

Wessen Meinung?

Bei Versand-Apotheken hat „Faktencheck Gesundheitswerbung“ auf den „Ratgeber-Seiten“ ebenfalls solche verdeckte Werbung gefunden. Und noch eine ganz andere Masche: wenn Kund:innen gekaufte Produkte positiv bewerten und in den Kommentaren etwa von der guten Wirksamkeit der Arnica-Globuli bei Prellungen schwärmen. Offiziell geprüft und bestätigt ist das natürlich nicht.

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verstoßen die Web-Shops damit gegen das Heilmittelwerbegesetz: weil sie solche Werbeaussagen nicht entfernen oder zumindest kritisch kommentieren. Dass Bewertungen in Online-Portalen ohnehin anfällig für Manipulation sind, kommt erschwerend hinzu. Sie können leicht gefälscht werden oder aus anderen Gründen zu positiv ausfallen – die Anbieter von Produkten sind da erfindungsreich.4
Bei Berichten über die vermeintliche Wirksamkeit von homöopathischen Mitteln lohnt es sich also, genau hinzuschauen.

Wirksamkeit Homöopathie
GPSP 2/2017, S. 24

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2021 / S.11