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Dreiste Trittbrettfahrer

Rückenschmerzen können unangenehm sein, keine Frage. Aber die untenstehende Werbung für Restaxil® führt gleich dreifach in die Irre. Erstens sind die meisten Rückenschmerzen keine Nervenschmerzen. Zweitens kann man aus der Nichtempfehlung für bestimmte Schmerzmittel keine Empfehlung für das eigene Produkt ableiten. Drittens ist die Wirksamkeit des angepriesenen Produkts zweifelhaft.1

Werbung für das homöopathische Medikament Restaxil® gegen Rückenschmerzen
Abbildung aus: „Einkauf aktuell“ Werbeaussendung der Deutschen Post, Ausgabe Ruhr/Lippe, Nov. 2019
  • Oft Nervenschmerzen? Das stimmt so nicht. Außerdem gehen die meisten Rückenschmerzen von alleine weg.
  • Warnung? Eine Nicht-Empfehlung ist keine Warnung.
  • Falsche Fährte. Die Leitlinie empfiehlt an keiner Stelle Restaxil®.
  • Keine Neben- und Wechselwirkungen. Kunststück, wenn Belege für die gewünschte Wirkung fehlen.

Restaxil® Tropfen sind ein homöopathisches Medikament. Die Zulassung als Medikament ist in diesem Fall kein Beleg für die Wirksamkeit, denn dafür sind bei homöopathischen Mitteln keine Zulassungsstudien erforderlich.2 Wir konnten in der größten medizinischen Datenbank keine Studie zu Restaxil® finden.3

In den allermeisten Fällen sind es sogenannte unspezifische Kreuzschmerzen, wenn der Rücken weh tut. Sie haben keine spezielle Ursache wie etwa einen Bandscheibenvorfall oder eingeklemmte Nerven. Beteiligt können vielmehr Fehlbelastungen durch langes unbewegliches Sitzen, einseitige oder schwere körperliche Arbeit oder Stress am Arbeitsplatz, finanzielle oder familiäre Sorgen sein.4 Dann können Schmerzmittel kurzfristig durchaus helfen, um in Bewegung zu bleiben. Medikamente können bei Rückenschmerzen immer nur eine unterstützende Therapieoption sein. Akute unspezifische Kreuzschmerzen verschwinden in der Regel innerhalb einiger Tage von selbst. Wenn das nicht passiert oder die Schmerzen unerträglich werden, ist sowieso ein Arztbesuch notwendig. Eine längere Selbstbehandlung ist nicht sinnvoll.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2020 / S.28