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© Martin Wahlborg/ iStockphoto.com

Streit um die elektronische Patientenakte

Im Januar 2021 kommt die elektronische Patientenakte (ePA). Das zugrunde liegende Patientendatenschutzgesetz (PDSG) hat im September mit der Verabschiedung durch den Bundesrat die letzte Hürde genommen. Doch nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber genügt das Gesetz nicht den Ansprüchen der europäischen Datenschutzgrundverordnung.1

Das Problem: Das Gesetz erlaubt im ersten Jahr nach Einführung den Krankenkassen, eine abgespeckte Version der elektronischen Pat (…)

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2020 / S.11