Pharmazahlungen an Ärzt:innen immer noch undurchsichtig
Aktuelle Beispiele zeigen, wie eng die finanziellen Verflechtungen zwischen der Pharmaindustrie und medizinischen Fachleuten sind. Die meisten Ärzt:innen wollen allerdings nicht preisgeben, dass sie Geld von Firmen annehmen. Ein „Sonnenscheingesetz“ nach US-Vorbild könnte für mehr Transparenz sorgen.
Wenn medizinische Fachleute Vorträge über ein neues Medikament halten, ist das ein Glücksfall für die Industrie: Denn viele Ärzt:innen schätzen die Meinung von Kolleginnen oder Kollegen. Deshalb heuert die Industrie Mediziner:innen gerne an und zahlt nicht selten ein üppiges Honorar. Solche finanziellen Anreize können aber die Einschätzung verzerren.
Den Rezeptblock steuern

Weiterbildungen und Kongresse sind ein wichtiges Einfallstor für die Industrie. Hier kann sie auf einen Schlag viele von denen erreichen, die mit ihrem Rezeptblock den Absatz von Arzneimitteln steuern. Denn Ärzt:innen sind am medizinischen Fortschritt interessiert und müssen Fortbildungspunkte sammeln. Die Initiative unbestechlicher Ärztinnen und Ärzte MEZIS deckt auf, wie stark solche Veranstaltungen von Firmen beeinflusst werden. Dazu ein Beispiel:
Im November 2022 veranstaltete die „Walter-Siegenthaler-Gesellschaft für Fortschritte in der Inneren Medizin“ im Kölner Hilton-Hotel ein Symposium zu Covid-19.2 Gesponsert wurde die luxuriöse Veranstaltung von sieben Firmen mit insgesamt 114.000 Euro. Für Mitglieder der Gesellschaft war die Teilnahme kostenlos, einschließlich Büffet und abendlichem Kamingespräch3 mit Ex-Gesundheitsminister Gröhe.
Aber damit nicht genug, vier Vorträge im Hauptprogramm waren von Pharmafirmen unterstützt. So wurden zum Beispiel die Empfehlungen der S3-Leitlinie zur stationären Therapie von COVID-19 vom Verantwortlichen für die Leitlinie referiert. Das wäre eigentlich nichts Besonderes, aber er sitzt gleichzeitig im Advisory Board von Pfizer – die Firma stellt das Corona-Medikament Paxlovid her.4
MEZIS protestierte beim Veranstalter und der Ärztekammer gegen diese enge Verquickung von Wissenschaft und Kommerz. Das war immerhin insoweit erfolgreich, dass die Veranstalter auf die geplante Vergabe von Fortbildungspunkten verzichteten. Das Ganze bleibt trotzdem ein Problem. Nicht nur eine Präsentation des aktuellen Therapiestandards auf der Tagung durch einen Firmenberater ist fragwürdig, eigentlich wäre es auch wünschenswert, dass der Verantwortliche für eine Leitlinie keine solchen Interessenkonflikte hat.
Verschreibung geht durch den Magen
Die Pharmaindustrie interpretiert den Spruch „Liebe geht durch den Magen“ auf eigene Weise. Auf Tagungen und bei Fortbildungen wird deshalb gerne auch für das leibliche Wohl gesorgt. Und man muss es schon ganz schön weit treiben, damit die Kontrolle des FSA einschreitet. So wurde eine Firma abgemahnt, die auf einem Rheumatologen-Kongress 650 Kilo Orangen zu frischem Saft presste und mit nicht weniger als 25 wechselnden Leckereien immer wieder an ihren Stand lockte.5 Übrigens erhöhte die FSA jüngst den Betrag, der pro Kopf für ein Essen mit Ärzt:innen als „angemessen“ gilt von 60 auf 75 Euro.6
Weiterhin wenig Transparenz
Die Mitgliedsfirmen des FSA verpflichten sich anzugeben, wie viel Geld sie der medizinischen Fachwelt zukommen lassen. Die Summen sind enorm (siehe Kasten). Ärzt:innen in Deutschland müssen individuell erhaltene Zahlungen dagegen nicht offenlegen. Nur etwa 20 Prozent stimmen einer Veröffentlichung ihres Namens durch die Industrie zu.
Selbst die spärlichen Informationen, die der FSA preisgibt, sind nur schwer auffindbar. Sie sind einzeln auf den Seiten der jeweiligen Firma versteckt. Unabhängige Versuche, diese Daten durchsuchbar zu machen, sind an Geldmangel und wegen juristischer Scherereien versandet. Das Recherchezentrum Correctiv und der Spiegel gaben auf, nachdem ein Anwalt nicht weniger als 135 Klagen gegen die Veröffentlichung der Namen einreichte – auch wenn er am Ende kein Verfahren gewann.7
Es geht auch anders
In den USA gibt es dagegen ein „Sonnenscheingesetz für Ärzt:innen“. Dort müssen seit 2013 Pharmafirmen alle Zahlungen mit Namensnennung und Verwendungszweck in ein öffentlich einsehbares staatliches Register melden.8 Diese Pflicht hat durchaus einen abkühlenden Effekt: Manche medizinische Fachleute verzichten lieber auf Pharmagelder, um ihren wissenschaftlichen Ruf nicht zu gefährden. Und die Datenbank ermöglicht Untersuchungen über den Einfluss auf das Verschreibungsverhalten: Wer Geld von der Industrie annimmt, verschreibt häufiger neue Medikamente – auch wenn diese nicht immer besser wirken.9
Mehr Licht ins Dunkel der Beeinflussung zu bringen, wäre auch in Deutschland wünschenswert. Das fordert zum Beispiel auch seit Längerem die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.10 Interessenkonflikte aufzudecken ist allerdings nicht genug: Sie zu vermeiden ist das Ziel. Schließlich möchten wir alle sicher sein, dass nicht monetäre Interessen die Feder auf dem Rezeptblock führen, sondern das Wohl der Patient:innen im Mittelpunkt steht.
Stand: 27. Februar 2023 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2023 / S.12