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Nahrungsergänzungsmittel: Werbeslogans auf dem Prüfstand

Viel versprochen – wenig Nutzen

In der Annahme, dass sie nützen und wohl nicht schaden, kaufen Viele Nahrungsergänzungsmittel.1 Die Produkte enthalten Vitamine, Mineralstoffe und so genannte „sonstige Stoffe“ wie Chondroitin oder Zimtextrakt. Wir fragten Dr. Birgit Niemann vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), wie sicher diese manchmal sehr teuren Mittel sind, ob man sie überhaupt braucht und wie die europäische Gesetzgebung übertriebene Werbesprüche in den Griff bekommen will.

GPSP: Manche Nahrungsergänzungsmittel oder kurz NEM sind in Deutschland nicht im Handel, etwa Produkte mit Ephedra-Kraut2, die als Schlankmacher oder zum Muskelaufbau angepriesen werden. Ein gutes Zeichen oder ein schlechtes?

Niemann: Ein gutes. Ephedrinhaltige NEM sind bei uns nicht zugelassen. Ephedrin ist ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel, denn die Inhaltsstoffe können starke Nervosität, Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle und psychische Veränderungen auslösen. Es sind mehrere Todesfälle dokumentiert.3 Nachdem wir mit dem BfArM4 vor ephedrinhaltigen Tees wie Mormonentee und vor Ma-huang, angeblich ein chinesisches Heilmittel, gewarnt hatten, ließ der Internethandel mit diesen gefährlichen NEM nach.

Wie sicher sind NEM, wenn man sie nicht im Ausland oder im völlig unkontrollierten Internet bestellt?

Was bei uns in Apotheken, Drogerien oder im Lebensmittelhandel angeboten wird, sollte gesundheitlich unbedenklich sein.

Was heißt das?

Grundsätzlich sind NEM Konzentrate von Nährstoffen oder anderen Stoffen, die in Lebensmitteln vorkommen. Rechtlich gehören sie zu den Lebensmitteln und nicht zu den Arzneimitteln.5 Jedes NEM, das in Deutschland verkauft wird, muss zuvor vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) registriert werden. Immer wenn die Zusammensetzung eines NEM eine besondere Genehmigung erfordert, werden wir, also das BfR, z.B. vom BVL mit einer Sicherheitsbewertung beauftragt.

Führen Sie dann eigene Experimente und Studien durch?

In der Regel prüfen wir die eingereichten Unterlagen und fordern eventuell Unterlagen nach. Bei Lebensmitteln haften die Unternehmen für die Sicherheit, und die Behörden kontrollieren deren Antragsunterlagen.

Und Sie prüfen, ob die Menge zu hoch und ob das riskant ist?

Genau. Das jedoch ist kompliziert, und was die Verfahren angeht, sind sich die Experten nicht einig. Zum Beispiel werden derzeit die Höchstmengen für Vitamine oder Mineralien in NEM toxikologisch abgeleitet, also mit gesundheitlichen Gefahren begründet. Manche Wissenschaftler argumentieren, man solle statt dessen den tatsächlichen ernährungsphysiologischen Bedarf berücksichtigen, da es ja für den Verzehr isolierter Stoffe in Konzentraten keine Langzeiterfahrungen gebe.

Das leuchtet ein. Früher gab es doch für wasserlösliche Vitamine die so genannte Dreifachregel, nach der NEM z.B. das Vitamin C bis zum dreifachen Bedarf enthalten durften. Wobei die Deutsche Gesellschaft für Ernährung den Tagesbedarf festlegte.

Stimmt, aber die Regel wurde vom Europäischen Gerichtshof gekippt. Auch wenn die Bedarfsdeckung ohne NEM erreicht wird und durch den Konsum von NEM ein Vielfaches – etwa von dem Mineralstoff Zink – zugeführt wird, sei das per se kein Grund, das Produkt nicht zu registrieren oder es zu verbieten, argumentierte das Gericht.

Aber zu hohe Mengen können schädlich sein, oder?

Es gibt Probleme. Selen ist zum Beispiel mit 100 Mikrogramm pro Tagesdosis in manchen NEM sehr hoch konzentriert. Der Tagesbedarf liegt bei 30 bis 70 Mikrogramm.

Selen in dieser Dosierung gibt es doch als Arzneimittel. Und da sind Tabletten über 50 Mikrogramm sogar verschreibungspflichtig.

An der Lösung dieses Widerspruchs wird gearbeitet. Prinzipiell kann jedes Konzentrat leichter zu einer Überdosierung führen als die üblichen Lebensmittel. Bei langkettigen Omega-3-Fettsäuren ist unser Bedarf beispielsweise mit ein- bis zwei Portionen Seefisch pro Woche gut gedeckt.6 Fischölkapseln sind eine Alternative, aber größere Mengen können den Cholesterinspiegel ungünstig beeinflussen und die Blutungsneigung erhöhen.

Also kann man sich die Ausgabe sparen und sollte vor allem nicht nach dem Motto verfahren „viel hilft viel“?

Wir mussten ja bereits die Erfahrung machen, dass sich eine positive Erwartung ins Negative verkehren kann. Selen und Vitamin E sollten das Fortschreiten von Prostatakrebs verzögern. Dieser erwünschte Effekt ließ sich nicht belegen, jedoch scheint das Risiko für Diabetes zu steigen. Betakarotin ist auch ein Beispiel. Es sollte als Antioxidans bei Rauchern lebensverlängernd wirken
und als Rauchervitamin vermarktet werden. Eine große Interventionsstudie hat dann aber gezeigt, dass nach vier Jahren in der Gruppe der Raucher, die Betakarotin erhalten hatten, 18% mehr Lungenkrebsfälle neu auftraten als in der Plazebogruppe. Diese und ähnliche Studien wurden darum abgebrochen.7

Interventionsstudien, bei denen der Effekt eines Stoffes systematisch untersucht wird, sind bei NEM nicht die Regel.

Leider stehen meist nur epidemiologische Studien zur Verfügung. Die geben schlichte Assoziationen wieder, also dass Dinge gleichzeitig aufgetreten sind. Jeder kennt das Beispiel der Korrelation von Geburtenrate und brütenden Störchen in den Ländern Europas …

… ja, hat nichts miteinander zu tun. Kein ursächlicher Zusammenhang.

Ähnlich ist es mit der sojareichen Ernährung der Asiatinnen und geringen Wechseljahresbeschwerden.8 Dafür kann es Gründe geben, die nichts mit der Ernährung zu tun haben. Mit der Assoziation argumentieren jedoch oft die Anbieter von Phytoöstrogenen in sojareichen NEM.

Da kommen wir zu dem Nutzen. Muss der Anbieter der Produkte ihn belegen?

Prinzipiell nicht. Gesundheitliche Aussagen müssen jedoch nach der Health-Claims-Verordnung zugelassen sein.

Auf diese Werbeslogans kommen wir noch. Aber reicht es nicht, ausgewogen zu essen?

In der Regel reicht das. Zu den Ausnahmen zählen junge Frauen, die schwanger werden möchten. Ihnen wird empfohlen täglich 400 Mikrogramm Folsäure einzunehmen, denn das Vitamin kann einem Neuralrohrdefekt9 durch Folsäuremangel vorbeugen. Früher wäre bei uns Jod eine sinnvolle Nahrungsergänzung gewesen. Heute ist dieser Mangel praktisch besiegt, weil viel Jodsalz verwendet wird.

Gibt es weitere Menschen, die NEM brauchen?

Wenige. Viele Lebensmittel und sogar Säfte sind angereichert. Cerealien oder Kakaogetränke ohne Vitamin- oder Mineralstoffzusätze findet man kaum noch.

Und wie ist es im Alter?

Es gibt keinen altersbedingten zusätzlichen Bedarf. In Altersheimen hängt eine Mangelversorgung stark von der Qualität der Institution ab. Und bei echten Defiziten sind für die häufig sehr alten Menschen in Heimen so genannte bilanzierte Diäten sinnvoller als NEM. Neue Studien zeigen, dass Senioren, die zu Hause leben, mit Nährstoffen gut versorgt sind.10 Ältere Menschen gehören aber zu den häufigsten NEM-Käufern.

Die Werbung tut so, als könnten NEM ganz normale Alterungsprozesse aufhalten.

Die EU versucht, die oft überzogenen Werbebotschaften oder „Health Claims“ zu regulieren. Also nach einer Prüfung der wissenschaftlichen Zusammenhänge wortwörtlich festzulegen, was versprochen werden darf. Alles andere ist zukünftig verboten.

Was geht denn nicht?

Der Regulationsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Aber Omega-3-Fettsäuren können zum Beispiel nicht als UV-Schutz und mit „Hautgesundheit“ beworben werden. Auch für Probiotika darf vieles nicht mehr behauptet werden.

Erklären Sie uns den Prozess.

Es gibt auf NEM und anderen Lebensmitteln nährwertbezogene Angaben wie „kochsalzarm“ und gesundheitsbezogene, die Aussagen über die Funktion von Nährstoffen und ihre allgemeine Bedeutung für die Gesundheit machen. Sie werden derzeit in einer so genannten Gemeinschaftsliste gesammelt und zugelassen – manche auch nicht. Die Anbieter von NEM und anderen Lebensmitteln reichten dafür 2007 bei ihrer staatlichen Behörde bereits verwendete Werbeaussagen ein. Nach einer Art Sichtung werden sie bis Juli 2011 von der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit, also der EFSA, geprüft sein.

Können später neue Slogans aufgenommen werden?

Ja, per Einzelantrag. Außer allgemeinen Claims wie „Kalzium und Vitamin D aus Lebensmitteln sind wichtig für die Bildung und Erhaltung gesunder Knochen“ gibt es auch gesundheitsbezogene, die sich auf die Reduktion von Krankheitsrisiken beziehen. Die Risiko-Reduktionsaussagen und alle Angaben zu Wachstum und Entwicklung von Kindern werden prinzipiell nach Antrag einzeln geprüft und zugelassen. Ein bereits zugelassener Claim ist „Pflanzensterole reduzieren nachweislich den Cholesterinspiegel. Ein hoher Cholesterinspiegel gehört zu den Risikofaktoren von Herz-Kreislauferkrankungen.“

Das sprengt aber bewährtes deutsches Recht. Bisher war es verboten, für NEM krankheitsbezogen zu werben. Also zum Beispiel zu sagen „Schützt vor Herzinfarkt“.

So ist es. Wir haben es hier jedoch mit einer EU-Verordnung zu tun, die automatisch nationales Recht ist. Zugelassene Claims sind in der ganzen EU verwendbar und gelten für NEM wie für alle anderen Lebensmittel – ob angereichert oder nicht.

Vermutlich sind die Anbieter, also Arzneimittel- und Lebensmittelkonzerne, nicht untätig. Dass die EFSA geschickt von Lobbyisten unterwandert wurde, ist ja bekannt.11 Können wir den Claims trauen?

Im Prinzip muss jeder Health Claim wissenschaftlich belegt sein. Das BfR interveniert, wo es nötig ist. Das geschieht in den ständigen Ausschüssen der EU, wo die Vertreter der Mitgliedsstaaten die Argumente der Behörden einbringen. Was die Anwendung von Claims angeht, wünsche ich vor allem, dass sie nur bei einem günstigen Nährstoffprofil zulässig sind. Das sieht die Health-Claims-Verordnung eigentlich auch so vor. Denn ein hoher Fettanteil, viel Zucker oder viel Salz widersprechen gesundheitsfördernden Botschaften in der Werbung.

Und wer kontrolliert, ob die Anbieter EU-Vorgaben einhalten?

Bei uns die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder.

Aber es ist doch kein Geheimnis, dass die nur Stichproben nehmen und heillos überfordert sind. Und die Internetangebote nicht nur aus dem asiatischen Ausland sondern gerade auch aus den deutschsprachigen Nachbarländern entgehen praktisch jeder Kontrolle.

Als Institut, das für die wissenschaftliche Risikobewertung zuständig ist, können wir daran leider nichts ändern.

Frau Niemann, wir danken Ihnen für das aufschlussreiche Gespräch. Wir werden am Thema dran bleiben und hoffen, dass viele Menschen auf unsinnige Ausgaben für NEM verzichten.

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2011 / S.12