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© ananaline/iStock

Immer noch illegale CT zur Früherkennung

Bereits 2019 hatte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) darauf aufmerksam gemacht: Manche Arztpraxen und Kliniken bieten für Selbstzahler:innen Früherkennungsuntersuchungen zu verschiedenen Krankheiten mittels Computertomografie (CT) an. Das ist allerdings illegal, weil die CT-Untersuchungen dafür nicht zugelassen sind. Ein Jahr später hat das BfS nochmals die Internetseiten der auffälligen Anbieter überprüft.1 Auf den ersten Blick positiv: Etliche hatten die Hinweise gelöscht. Allerdings heißt das nicht automatisch, dass sie auch tatsächlich in der Praxis auf die Angebote verzichten. Die schlechte Nachricht: Rund die Hälfte hatte die Werbung auf ihrer Internetseite nicht oder nicht wesentlich verändert. Die Aufklärung zu den Strahlenrisiken eines CT stufte das BfS unverändert als unzureichend ein. Die zuständigen Landesbehörden für den Strahlenschutz haben trotz Hinweisen aus dem BfS in der Zwischenzeit offenbar keinen Anlass gesehen, einzuschreiten.

CT zur Früh­erkennung
GPSP 1/2020, S. 12

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2021 / S.14