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„Grundsätzlich ist die Erfahrung positiv“

In Österreich ist das E-Rezept bereits seit einem Jahr verpflichtend im ­Einsatz. Zu den Erfahrungen haben wir Michaela Wlattnig befragt. Sie ist ­Patientenanwältin in der Steiermark.

Welche Erfahrungen gibt es ein Jahr nach der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts in Österreich?

In Österreich wurde die kontaktlose Verschreibung in der Corona-Zeit eingeführt und danach in einen Regelbetrieb überführt. Die Digitalisierung ist grundsätzlich zu begrüßen, nur muss man die Ausgestaltung im konkreten Fall ansehen. Im Bereich der häuslichen Pflege sowie in Pflegeheimen kommt es seit der Einführung zu einigen Problemen.

Was heißt das genau?

Das Pflegepersonal muss die E-Cards (Anm. d. Red. entspricht der elektronischen Gesundheitskarte in Deutschland) bei den Bewohner:innen von Pflegeheimen einsammeln und damit zum Arzt gehen. Dort erhalten sie die Verschreibung und lösen diese dann in der Apotheke mit der E-Card ein. Das ist ein unglaublicher Verwaltungsaufwand für das Pflegepersonal. Das gleiche Problem gibt es bei Menschen in häuslicher Pflege, die zum Beispiel durch die mobile Hauskrankenpflege betreut werden. Hier haben wir unnötige Wege und Aufwand, um die Medikamente in der Apotheke zu beziehen.

Kann der Rezeptcode nicht in der Arztpraxis ausgedruckt werden?

Die Rezept-ID mit dem zwölf­stelligen Code ist eine Möglich­keit. In der Diskussion mit der Apothekerkammer ist aber zu hören, dass es aufwendig und fehler­anfällig ist, den Code ein­zu­tippen. Diese Lösung ist wirklich nicht ideal. Das Einlesen der Datenmatrix auf der E-Rezept-App auf dem Handy ist nur etwas für IT-affine Menschen, aber nicht für Menschen in einem Pflegeheim oder in der Hauskrankenpflege. Diese Lücke muss man noch schließen. Denn grundsätzlich ist die Erfahrung mit dem E-Rezept positiv.

Was wäre da zu tun?

Die Lücke würde sich relativ leicht mit Softwarelösungen schließen lassen, mit der Arztpraxen das E-Rezept direkt an die Apotheke vor Ort übermitteln können. Für die Arztpraxen fallen Kosten an für die einmalige Herstellung dieser Schnittstelle mit der Praxissoftware in Höhe von etwa 300 Euro sowie eine monatliche Wartungsservice-Gebühr zwischen 20 und 30 Euro. Ich höre, dass die Ärzteschaft das nicht selbst zahlen will, sondern auf eine Kostenerstattung pocht. Es ist also ein reines Finanzierungsproblem, zu dessen Lösungen gerade Gespräche mit Verbänden und Politik laufen.

Vielen Dank für das Gespräch!

 

Nachgefragt: Digitalisierung und Patientenrechte

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2023 / S.19

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