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©Cook_Shoots_Food_iStock

Daosin bei Histamin-Unverträglichkeit?

Hilft das Nahrungsergänzungsmittel Daosin® Menschen, die Histamin schlecht vertragen? Weil dafür wissenschaftliche Belege fehlen, hat die Verbraucherzentrale einen Anbieter ­abgemahnt.

Ein Glas Rotwein zum Käse ist eine leckere Kombination. Allerdings enthält sie viel Histamin, genauso wie andere lange gereifte oder fermentierte Lebensmittel wie Sauerkraut, geräucherte Wurst und Fischkonserven.

Histamin kommt aber nicht nur in Lebensmitteln vor, sondern wird auch als Botenstoff im menschlichen Körper gebildet, etwa bei Immunreaktionen. Nach erfüllter Aufgabe baut unter anderem das Enzym Diaminoxidase (DAO) das Histamin im Dünndarm ab.
Nach dem Essen haben manche Menschen wiederkehrende Beschwerden wie Hautrötungen, Bauchschmerzen oder Juckreiz. Als Ursache machen sie dann manchmal eine Unverträglichkeit gegenüber Histamin aus. Daraufhin meiden Betroffene viele Nahrungsmittel, was nicht selten zu hohem Leidensdruck und sinkender Lebensqualität führt.

Als einfache Lösung für solche Beschwerden werben manche Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln mit DAO. Wer das histaminabbauende Enzym vor dem Essen schluckt, soll angeblich alles vertragen können, was Histamin enthält.

Hilft DAO tatsächlich?

Was zunächst plausibel klingt, hat allerdings einen Haken: Es fehlen wissenschaftlichen Belege, dass die DAO-Einnahme den Betroffenen tatsächlich hilft. Zumal auch unklar ist, ob ein Mangel an körpereigener DAO überhaupt der Grund für die Unverträglichkeit ist. Abgesehen davon ist fraglich, ob das Histamin aus dem Essen wirklich für die Beschwerden verantwortlich ist.1,2

Folglich sind gesundheitsbezogene Aussagen zu DAO unzulässig. Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln dürfen nicht damit werben – was sie nicht davon abhält, es trotzdem zu tun.

So lautet etwa das Werbeversprechen des Pharmakonzerns Stada für ein Nahrungsergänzungsmittel mit DAO: „Daosin-Tabletten unterstützen den Abbau des mit der Nahrung im Darm aufgenommenen Histamins“. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stufte das als unzulässige Werbung mit Gesundheitsbezug ein. Stada behauptete daraufhin, es handele sich dabei nur um eine technische Angabe. Der Fall landete vor Gericht. In seinem Urteil bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale. Da Stada Berufung gegen das Urteil einlegte, ist es allerdings noch nicht rechtskräftig.3

Ernährung umstellen

Daher scheint die Empfehlung der Verbraucherzentrale nachvollziehbar: „Statt auf Verdacht Nahrungsergänzungsmittel mit fragwürdigen Wirkungsversprechen zu schlucken, sollten Betroffene lieber erst einmal mit ihrem Arzt, ihrer Ärztin oder einer Ernährungsberatung sprechen.“3

Um Ursachen für die Symptome abzuklären, ist ein ausführliches Arztgespräch wichtig. Das gilt umso mehr, da es keine verlässliche Methode wie etwa Laboruntersuchungen gibt, um eine Histaminunverträglichkeit eindeutig festzustellen. Eine Ernährungsberatung kann helfen, eine individuell passende und insgesamt gesunde Ernährung zu planen, ohne sich unnötig einzuschränken.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2023 / S.08