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Arzneireform

Unter der Rubrik „Aufgefrischt“ berichten wir kurz über neue Entwicklungen bei Themen, über die GPSP schon einmal berichtet hat.

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (GPSP 2/2010, S. 5) wurde vom Bundestag verabschiedet. Es stößt bei Fachleuten und Patienten auf Kritik.1 So wird es dem Gemeinsamen Bundesauschuss (GBA) (GPSP 2/2005, S. 7) durch das neue Gesetz schwerer gemacht, wenig geeignete Mittel von der Erstattung durch die Kassen auszuschließen. Ein positiver Aspekt des Gesetzentwurfs war, dass eigentlich nur solche Mittel teurer als die etablierte Therapie sein dürfen, die Patienten zusätzlichen Nutzen bringen – also besser sind. Aber in letzter Minute wurde das Gesetz auf Betreiben der Industrie geändert: Was „besser“ bedeutet, wird die Bürokratie im Bundesgesundheitsministerium nun selbst festlegen. Bislang waren dafür Spezialisten aus Ärzteschaft und Krankenkassen im GBA zuständig. Bei Arzneimitteln gegen seltene Krankheiten soll in der Regel gar nicht mehr geprüft werden, ob sie den Patienten tatsächlich nutzen – es sein denn sie kosten die Kassen über 50 Millionen € pro Jahr.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2010 / S.06