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© J. Schaaber

Wenn Urlaubsträume platzen

Den passenden Versicherungsschutz buchen

Ein Treppensturz wenige Tage vor Urlaubsbeginn ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann auch ins Geld gehen: Müssen Flug, Hotel oder Kreuzfahrt kurzfristig storniert werden, fallen häufig hohe Gebühren an. Auch eine Krankheit während der Reise kann teuer kommen. Gut dran ist, wer mit der passenden Versicherung vorgesorgt hat.

Die Mittelmeerkreuzfahrt ist gerade gebucht, als die Mitarbeiterin im Reisebüro noch ein Angebot macht: „Bei uns können Sie auch Versicherungen für den Urlaub abschließen, etwa eine Reiserücktrittsversicherung.“ Doch da möchte man erst mal wissen: Macht das Sinn?

Für teure Reisen

Eine Rücktrittsversicherung ist kein Muss, empfiehlt sich aber gerade bei teuren Urlaubsplänen. Denn sie springt unter anderem ein, wenn ein Urlauber vor der Abreise unerwartet erkrankt oder einen Unfall hat. Die Versicherung übernimmt je nach Vertrag fällige Stornokosten entweder komplett oder unter Abzug einer Selbstbeteiligung. Sie greift häufig auch dann, wenn die Urlauberin oder der Urlauber die Reise nicht antreten kann oder vorzeitig heimreisen muss, weil nahe Angehörige erkrankt sind.

Urlauber müssen den Vertrag aber nicht gleich im Reisebüro zusammen mit der gebuchten Reise abschließen. Sinnvoller ist es oft, sich selbst um passenden Schutz zu kümmern: Bei vielen Versicherern können Sie sich noch bis 30 Tage vor Antritt einer Reise dafür entscheiden. Es ist möglich, eine einzelne Reise abzusichern. Für alle, die mehrmals im Jahr unterwegs sind, kann ein meist etwas teurerer Jahresvertrag vorteilhaft sein.

Die Kosten

Die Kosten für die Rücktrittsversicherung richten sich unter anderem nach dem Reisepreis. Gute Verträge für eine Reise im Wert von zum Beispiel 1.500 € gibt es ab etwa 50 €.1 Aber auch das Alter spielt manchmal eine Rolle: Ältere müssen bei einigen Anbietern höhere Beiträge zahlen als jüngere Urlauber. Deshalb lohnt es sich, Angebote zu vergleichen, insbesondere ab Mitte 60.

Das Kleingedruckte

Ein Preisvergleich erfordert immer einen Blick auf die Leistungen der Rücktrittsversicherung. Welche Gründe für eine Stornierung erkennt das Unternehmen an? Das kann neben Unfall oder Krankheit zum Beispiel der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Einbruch in die Wohnung sein. Da sich die Konditionen zum Teil deutlich unterscheiden, lohnt es sich, genauer in die Verträge zu schauen. Das gilt erst recht für Urlauber, die bereits vor der Buchung der Reise besondere gesundheitliche Probleme oder „Lebensumstände“ haben oder hatten. Sie sollten prüfen, ob es Leistungsausschlüsse gibt, etwa bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder bei einer Schwangerschaft. Welche Vorkehrungen Sie noch treffen sollten, zeigt der Kasten.

Sinnvoll ist es außerdem, einen Vertrag zu wählen, der Reiserücktritt- und Reiseabbruch kombiniert: Muss beispielsweise jemand vorzeitig aus Italien zurückkehren, weil die Mutter zu Hause schwer erkrankt ist, bekommt er oder sie mit dem passenden Tarif beispielsweise die Mehrkosten für einen vorgezogenen Rückflug erstattet.

Krankenversicherung zusätzlich

Ausgaben für eine medizinische Behandlung im Urlaub erstattet der Rücktrittsversicherer nicht. Dafür benötigen die meisten Urlauber eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Auf diese sollte niemand verzichten, der in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Denn andernfalls besteht selbst in einem EU-Land die Gefahr, dass Patienten Behandlungskosten komplett oder zumindest zum Teil selbst übernehmen müssen. An Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland beteiligen sich die gesetzlichen Kassen nie. Die meisten Auslandsreise-Krankenversicherungen zahlen dafür, aber auch hier lohnt ein Blick in die genauen Bedingungen.

Im Vergleich zu vielen anderen Verträgen ist der private Krankenversicherungsschutz für das Ausland eher günstig: Sehr guter Schutz ist schon für weniger als 10 € im Jahr zu haben.

Für Privatversicherte gilt Anderes

Wer in Deutschland privat krankenversichert ist, kann sich im Regelfall darauf verlassen, dass seine Versicherung Behandlungskosten im Ausland erstattet. Sicherheitshalber sollte man sich aber vor Reisebeginn bei seiner Versicherung informieren, ob ein Rücktransport nach Deutschland mit abgedeckt ist. Wenn nicht, empfiehlt es sich auch für Privatversicherte, eine zusätzliche Reisekrankenversicherung bzw. eine entsprechende Ergänzung abzuschließen.

Nicht alles sinnvoll

Für den Urlaub bieten Versicherungen weitere Verträge an, doch vieles davon brauchen Reisende nicht. Das gilt unter anderem für eine spezielle Reiseunfallversicherung. Die ist nützlich, wenn man etwa beim Wandern auf Mallorca so schwer stürzt, dass auf Dauer körperliche Beschwerden bleiben. Doch dieser besondere Schutz nur für die eine Reise ist oft nicht die beste Lösung: Sinnvoller ist eine private Unfallversicherung, die im Ernstfall in allen Lebenslagen einspringt und nicht nur nach einem Unfall im Urlaub.

Reisekrankenversicherung GPSP 4/2015, S. 12

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2016 / S.06