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©Schlierner/ fotolia

Doping wider Willen – weil Transparenz fehlt

Wenn es um den Handel mit gefälschten und illegalen Arzneimitteln geht, sind Behörden weltweit aktiv und in verschiedenen Netzwerken miteinander verbunden. Arzneimittel-, Polizei- und Zollbehörden arbeiten zusammen. Auch gibt es eine Taskforce der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die jährlich zu abgesprochenen Terminen in mehreren Staaten gegen Arzneimittelfälschungen vorgeht (GPSP 6/2010, S. 14).

Solche Vernetzungen und internationale Aktionen vermissen wir im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel, einem Markt, der unter den derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen und mangels effektiver internationaler Überwachungsstrategien praktisch nicht kontrolliert ist. Selbst die US-amerikanische Food und Drug Administration (FDA) hat dies eingeräumt (GPSP 4/2013, S. 27). Angesichts der desolaten Situation ist es besonders ärgerlich, wenn Untersuchungsergebnisse zu beanstandeten Nahrungsergänzungsmitteln nicht so veröffentlicht werden, dass klar ist, um welche Produkte es sich handelt.

Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat wiederholt vor Nahrungsergänzungsmitteln gewarnt, die mit Dimethylamylamin (DMAA) gepanscht waren.1 Sportler, die Nahrungsergänzungen verzehren, etwa weil sie sich Leistungssteigerung oder Effekte als „Fettverbrenner“ versprechen, sind durch die verheimlichte Untermischung von DMAA gleich doppelt gefährdet und betrogen. Zum einen besteht Gefahr für die Gesundheit (GPSP 2/2013, S. 27). Das stimulierend wirkende DMAA steigert den Blutdruck und das Risiko tödlicher Herzinfarkte oder Hirnblutungen. Auch akute Hepatitis sowie weitere Leberschäden ließen sich auf den Verzehr von Nahrungsergänzungen, die mit DMAA gepanscht waren, zurückführen. Zum anderen können Leistungssportler, ohne dass sie sich einer Schuld bewusst sind, bei Dopingkontrollen auffallen. Wer an Sportwettkämpfen teilnimmt, darf nämlich keine DMAA-haltigen Produkte einnehmen. Dieser putschende Stoff gilt weltweit als Dopingmittel und ist bei Wettkämpfen verboten. Dennoch scheinen DMAA-haltige Produkte verbreitet zu sein: In 40 % aller Dopingfälle mit Stimulanzien wurde im Jahr 2011 DMAA gefunden.2

Sich vor gepanschten Produkten zu schützen ist aber oft nicht möglich. Die deutsche Antidopingagentur NADA schweigt sich in ihren Pressemitteilungen darüber aus, in welchen Nahrungsergänzungsmitteln DMAA gefunden worden ist. Auf Anfrage teilt die Agentur lediglich mit, dass die Namen der beanstandeten Produkte „vom Labor in den Publikationen nicht herausgegeben“ werden.3

DMAA in Europa nicht erlaubt

Die Produktnamen zu erfahren wäre jedoch nicht nur für Wettkampfsportler wichtig, sondern im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes für alle Menschen, die Nahrungsergänzungsmittel kaufen, in der Hoffnung sich damit etwas Gutes anzutun, und die nicht mit Risiken rechnen.

Wegen der auffällig gewordenen schweren unerwünschten Wirkungen ist DMAA in Europa seit etwa zwei Jahren überhaupt nicht mehr in Nahrungsergänzungsmitteln erlaubt, unabhängig davon, ob der Stoff deklariert4 ist oder nicht. Daher wurden DMAA-haltige Nahrungsergänzungsmittel wie Swollen, STIM Force und Top Fuel Launch bei Händlern beschlagnahmt.

Über 1.100 gepanschte Produkte im Netz GPSP veröffentlicht seit Jahren systematisch alle gepanschten Nahrungsergänzungen, die der Redaktion bekannt werden. Mit dieser Ausgabe haben wir unsere Internetdatenbank „Gepanschtes“ aktualisiert: Weitere 60 gepanschte Produkte konnten wir aufspüren. Unter www.gutepillen-schlechtepillen.de (→ Gepanschtes) finden Sie inzwischen mehr als 1.100 illegale Nahrungsergänzungsmittel, die als „natürlich“ angepriesen wurden, in denen jedoch chemische Wirkstoffe entdeckt wurden.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 02/2014 / S.27

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