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© Jakob Frey-Schaaber

Codein in Schmerzmitteln und Hustenmedikamenten

Neue Warnhinweise verpflichtend

Die deutsche Arzneimittelbehörde BfArM hat verfügt, dass alle codeinhaltigen Medikamente folgenden Warnhinweis tragen müssen: „Dieses Arzneimittel enthält das Opioid Codein. Es kann abhängig und/oder süchtig machen“.1 Im Beipackzettel von Schmerzmitteln und Hustenmedikamenten, die Codein enthalten, müssen die Anzeichen für Abhängigkeit ausführlich beschrieben werden. Auf die Gefahr einer tödlichen Überdosierung muss hingewiesen werden.

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Auch vor Atmungsstöru (…)

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2026 / S.23