Bei Blasenentzündung: Mannose doch Arzneimittel
Verkauf als Medizinprodukt nicht mehr erlaubt
Seit 2017 läuft ein Rechtsstreit, ob der Zucker Mannose gegen Blasenentzündung als Medizinprodukt verkauft werden darf oder dafür eine Zulassung als Medikament notwendig wäre. Letzteres würde eine viel strengere Prüfung durch die Behörden bedeuten. Dahinter steht aber auch die Frage, ob Mannose gegen Blasenentzündung überhaupt wirksam ist. Das ist eher zweifelhaft und wohl auch ein Grund, warum die Anbieter von Femannose® diesen Weg nicht gegangen sind. Die Deklaration als Medizinprodukt war ein Schlupfloch, setzt jedoch voraus, dass Mannose keine pharmakologische Wirkung hat. Alle Instanzen haben bislang gegen die Anbieter entschieden, die eine physikalische Wirkung behauptet hatten.
Jetzt urteilte auch der Europäische Gerichtshof (EuGH), den der Bundesgerichtshof (BGH) um einen Vorabentscheid gebeten hatte: Mannose gegen Harnwegsinfekte ist als Arzneimittel einzustufen. Weil die endgültige Entscheidung der BGH trifft, ist das EuGH-Urteil noch nicht rechtskräftig.
Die beklagten Anbieter haben aber schon reagiert und „neue“ Mannose-Produkte unter dem Namen Femannose als Nahrungsergänzungsmittel registriert.1 Weil es keine erlaubten Werbeaussagen für Mannose bei Blasenentzündung gibt, enthalten die Mittel jetzt zusätzlich Preiselbeer-Extrakt. Für den ist der Slogan „trägt zum Erhalt der Harnwegs- und Blasenfunktion bei“ erlaubt.
Nach dem EuGH-Urteil wäre für Mannose gegen Blasenentzündung eigentlich eine Arzneimittel-Zulassung erforderlich. Man darf gespannt sein, wie die Aufsichtsbehörden künftig auf Werbung für Nahrungsergänzungsmittel mit Mannose reagieren.
Stand: 24. Juni 2025 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2025 / S.15