Abnehmen mit Hoodia?
Mehr verkauft als geerntet
Es bedarf nur einer netten Geschichte, die sich um eine exotische Pflanze rankt, und schon hat man ein neues Wundermittel, das sich prima vermarkten lässt. Diesem Schema folgen auch die Anbieter der fleischigen Pflanze Hoodia: Südafrikanische Buschmänner (San) sollen bei der Jagd dank ihrer appetithemmenden Wirkung auf Nahrung verzichten können.
Das Produkt hat gleich mehrere „Haken“. Der Hoodia-Extrakt soll – wie häufig behauptet – aus Wildwuchs stammen. Dabei übersteigt inzwischen die verkaufte Ware bei Weitem die Erntemenge. Der Bestand der Pflanze gilt als gefährdet. Die Firmen scheinen das Problem zum Teil recht eigenwillig zu lösen: Bei der Überprüfung einiger Produkte ließ sich überhaupt kein Hoodia nachweisen.1
Manche Anbieter von Hoodia-Extrakten nutzen diese Verbrauchertäuschung inzwischen für ihre Werbung. Sie verweisen auf die gepanschten Präparate der Konkurrenz und bieten im Internet Qualitätsbescheinigungen für die eigenen Hoodia-Präparate an.
Solche Zertifikate sind allerdings den Strom nicht wert, den der Bildschirm frisst. Weder sind private Institute autorisiert, die „Verkehrsfähigkeit“ der Produkte zu bescheinigen, noch können vom Hersteller veröffentlichte „Zertifikate“ die Qualität belegen. Zum Teil ist ihnen noch nicht einmal zu entnehmen, welches Institut das Formular ausgefüllt hat. Aussagekräftig wären beispielsweise Zertifikate unabhängiger Institute, die im Handel gekaufte Ware überprüfen.
Übrigens finden sich im Internet bisweilen „Regeln“, auf was beim Hoodia-Kauf zu achten sei. Demnach soll man nicht nur Reinheits- und Echtheitszertifikate abfragen, die belegen, dass die Pflanzenbestandteile in der südafrikanischen Kalahari-Wüste geerntet wurden. Man soll auch nur Produkte kaufen, in denen ausschließlich das Fruchtfleisch verwendet wird. Denn nur darin sei das Molekül P57 enthalten. P57 werden die „außergewöhnlichen Erfolge“ der angeblichen Wunderdroge nachgesagt. Solche als Kaufhilfe formulierten Empfehlungen sind schlichtweg überflüssig, da für P57 kein Nutzen als Abnehmmittel durch wissenschaftliche Studien belegt ist. Der Pharmakonzern Pfizer, der 2001 die Lizenzrechte für die weltweite Vermarktung von P57 als Appetithemmer erworben hatte, gab die Entwicklung bereits nach wenigen Jahren wieder auf, ohne dass er seine Gründe hierfür öffentlich gemacht hat.
Wir raten vom Kauf der für 20-40 Euro angebotenen Hoodia-Präparate ab: Die Wirksamkeit von Hoodia ist nicht wissenschaftlich gesichert. Manche „Hoodia“-Produkte enthalten nicht einmal Hoodia. Der unkontrollierte Kahlschlag der Sukkulenten bedroht zudem die natürlichen Bestände.
Stand: 1. Dezember 2007 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2007 / S.14