Patientenrechte bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen
Nicht immer werden Patientenrechte ausreichend beachtet
In der Medizin stehen die Zeichen auf Digitalisierung. Kontrovers diskutiert wird in diesem Zusammenhang aber immer wieder das Thema Datenschutz. GPSP greift Fragen dazu bereits in einigen Beiträgen auf – stöbern Sie gerne mal in unserer Sammlung zum Schlagwort Datenschutz. In Heft 03/2025 widmen sich gleich zwei Beiträge der Frage, ob Patientenrechte bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen ausreichend beachtet werden.
Inhalt
Vorsicht beim Online-Buchen von Arztterminen
Wer schon mal erfolglos versucht hat, per Telefon einen Termin in einer Arztpraxis zu vereinbaren, weiß sie möglicherweise zu schätzen: Terminbuchungsplattformen, bei denen sich mit wenigen Klicks freie Arzttermine auswählen und buchen lassen. Doch bei einigen Anbietern besteht der Verdacht, dass sie Datenschutzrechte missachten. Worauf Patient:innen bei Online-Buchungen von Arztterminen achten können.
Vor- und Nachteile der elektronischen Patientenakte
Seit 2021 bieten viele Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) an. Im Januar 2025 ist nun die ePA für alle gesetzlich Versicherten an den Start gegangen – die „ePA für Alle“. Allerdings sorgen Sicherheitsprobleme dafür, dass sich der flächendeckende, verbindliche Start auf Oktober 2025 verschoben hat. So lange bleibt die Nutzung der ePA für Arztpraxen freiwillig. Patient:innen können jederzeit der „ePA für Alle“ widersprechen. Doch was sind die Vor- und Nachteile der „ePA für Alle“?
EU-Pläne: Beipackzettel bald nur noch digital?
In der Europäischen Union wird über die Abschaffung der gedruckten Information in Medikamentenpackungen diskutiert. Künftig soll man den Beipackzettel nur noch mit dem Smartphone abrufen können. Das würde gerade für ältere Menschen, die oftmals regelmäßig Medikamente nehmen müssen, den Zugang zu wichtigen Informationen erschweren. Was sehen die EU-Pläne zu elektronischen Packungsinformationen (ePI) aus?
Stand: 12. Mai 2025