Medizinisches Cannabis: Keine getrockneten Blüten mehr
Krankenkassen bezahlen nur noch für Fertigarzneien und Extrakte
Gesetzlich Versicherte mit schwerwiegenden Erkrankungen, wie zum Beispiel Krebs, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Rezept für Cannabis bekommen.1 Dazu gehört, dass es keine vertretbare Behandlungsalternative gibt oder sie aus medizinischen Gründen nicht infrage kommt. Außerdem soll die Aussicht bestehen, dass Cannabis einen positiven Effekt auf den Krankheitsverlauf oder die Symptome haben kann.
Allerdings bezahlen Krankenkassen seit dem Inkrafttreten des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes am 30. Juli 2026 getrocknete Cannabisblüten nicht mehr. Verordnungsfähig bleiben aber Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon und unter bestimmten Bedingungen Extrakte. Soll Cannabis zum ersten Mal verschrieben werden, muss die Krankenkasse die Verordnung genehmigen. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind Cannabistherapien in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und bei bestimmten Facharztgruppen. Gegenwärtig wird allerdings eine neue Gesetzesänderung diskutiert.
In Deutschland zugelassene cannabishaltige Arzneimittel sind Sativex® gegen Spastik bei Multipler Sklerose, und Canemes® gegen Übelkeit bei Krebspatient:innen sowie Exilby® für die Behandlung von chronischen Rückenschmerzen.2
Stand: 28. Oktober 2026 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2026 / S.15