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© lechatnoir/iStock

Nutzenbewertung

Zum Beitrag „Neue Arzneimittel auf dem AMNOG-Prüfstand: Was bringt die Nutzenbewertung für Patienten?“ (GPSP 6/2013 S. 10) erreichte uns folgende Mitteilung:

Es stimmt nicht, dass „seit 2011“ der (zusätzliche) Nutzen von Medikamenten in Deutschland überprüft wird. Vielmehr tut das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) dies seit 2004. Was in Ihrem Artikel nicht berücksichtigt wird, ist, dass ohne Überprüfung der Vergleichstherapie, also quasi des Bestandsmarktes, die Aussagen der Überprüfung von neu zugelassenen Medikamenten häufig wenig aussagekräftig bezüglich des patientenorientierten Nutzens sind.

Durch das AMNOG wurde der notwendige laufende Überprüfungsprozess des Nutzen-Schaden-Aspekts aller Medikamente im Jahr 2011 abgebrochen. Zudem ist er durch ein Verfahren ersetzt worden, bei dem der patientenorientierte Nutzen der Medikamente aufgrund von Zulassungsstudien überprüft wird; diese Studien werden aber gar nicht mit dem Ziel durchgeführt, den patientenorientierten Nutzen von Medikamenten zu untersuchen und sind somit für diesen Zweck meist ungeeignet. Das Risiko der derzeitigen IQWiG-Arzneimittelbewertungen auf der Basis dieser unzureichenden Unterlagen ist daher eine Unterschätzung möglicher Schaden- und Nutzenaspekte der bewerteten Arzneimittel.

Prof. Dr. Peter Sawicki (bis 2010 Leiter des IQWiG)

GPSP: Tatsächlich müssen erst seit 2011 alle neuen Arzneimittel direkt nach der Zulassung auf ihren Zusatznutzen überprüft werden. Prof. Sawicki bemerkt jedoch zu Recht, dass es schon zuvor vergleichende Bewertungen des Nutzens verschiedener Arzneimittel durch das IQWiG gab. Allerdings betrafen diese nur einen kleinen Teil des Marktes. Das AMNOG ermöglichte eine Ausdehnung des Überprüfungsverfahrens. Deshalb ist es besonders bedenklich, dass der Koalitionsvertrag vorsieht, die gerade begonnene Nutzenbewertung auch von älteren Arzneimitteln (Bestandsmarkt) gänzlich abzuschaffen.1 Dass Zulassungsstudien für Patienten wichtige Fragen in der Regel nicht beantworten, ist eine traurige Tatsache. Das erklärt, warum der Gemeinsame Bundesaussschuss (G-BA) einen Zusatznutzen neuer Arzneimittel häufig nicht erkennen kann – wie wir in GPSP (6/2013, S. 13) berichtet haben.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2014 / S.22