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©Jörg Schaaber

Trotz Nichtraucherschutz: Zu viel Qualm in Gaststätten

Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) schlägt Alarm:1 Obwohl Nichtraucher in Gaststätten vor schädlichem Tabakqualm geschützt werden sollen, lassen die Bundesländer durch Ausnahmeregelungen viel Gequalme zu. Und was ihre Gesetze vorschreiben, wird nicht konsequent kontrolliert. Eine systematische Besichtigung von Gaststätten in zehn Bundesländern hat nun ergeben, dass zwar zwei von drei Gaststätten tatsächlich rauchfrei sind, aber in fast einem Drittel geraucht wird. Das kann in der ganzen Gaststätte erlaubt sein (Rauchergaststätte) oder nur in einem separaten Raum (Gaststätte mit Raucherraum). Beide Varianten sind mit zusätzlichen Gesundheitsrisiken verbunden: In Rauchergaststätten fehlt sehr oft der vorgeschriebene Hinweis, dass der Zutritt unter 18 Jahren verboten ist (62% der Lokale), und in Gaststätten mit Raucherraum steht häufig die Verbindungstür offen (37% der Lokale). Nicht nur dann mischt sich die Luft. Die Belastung der Atemluft mit schädlichen Partikeln ist Messungen zufolge höher, wenn nebenan ein Raucherraum existiert. Die kürzlich vorgestellte Studie ergab auch, dass es in manchen Städten sehr schwer ist, überhaupt eine rauchfreie Bar oder Kneipe zu finden, dass teure Gastronomie etwa im Berliner Regierungsviertel eher rauchfrei ist und die Gesetze oft nicht eingehalten werden: Mal ist der Raucherraum viel zu groß, mal nicht abgetrennt und eventuell die Rauchergaststätte gar nicht zulässig. Das DKFZ fordert daher: „Deutschland benötigt dringend eine einfache, umfassende und einheitliche Regelung zum Nichtraucherschutz in der Gastronomie, so wie sie bereits in vielen anderen EU-Ländern mit Erfolg eingeführt worden ist.“

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2011 / S.08