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© ananaline/iStock

Chemotherapie

Kopfkühlung gegen Haarverlust?

Wenn bei Brustkrebs eine Chemotherapie mit Zytostatika geplant ist, müssen Patientinnen damit rechnen, dass in der Folge die Haare ausfallen. Das ist zwar in der Regel nur vorübergehend, aber dennoch eine zusätzliche seelische Belastung. Viele Frauen entscheiden sich für eine Perücke, um den Verlust zu kaschieren.

Seit den 1970er Jahren versuchen Ärzte durch eine Kühlung der Kopfhaut, die Haarwurzeln vor den Zytostatika zu schützen – also vor jenen Zellgiften, die Tumorzellen bekämpfen sollen aber auch „gute“ Zellen schädigen. Zum Kühlen hat man zunächst Eisbeutel und Kühlkompressen ausprobiert. Später gab es vorgekühlte Kappen, und neuerdings werden vor allem in den USA automatisierte Systeme eingesetzt, in denen das Kühlmittel zirkuliert. Patienten müssen sie vor, während und nach der Chemotherapie für ein halbe bis eineinhalb Stunden eng am Kopf tragen. Die Idee dahinter: Sinkt die Temperatur der Kopfhaut, dann nehmen die Haarwurzelzellen weniger Zytostatika auf, weil Durchblutung und Zellaktivität sinken.

Mehrere kleinere Beobachtungsstudien gaben bereits Hinweise auf einen Nutzen der Kältebehandlung bei bestimmten Zytostatika.4 Jetzt untermauern zwei ordentlich gemachte Studien den Effekt. Allerdings sind sie von den Herstellern der Kühlsysteme finanziert.

Bei jeder zweiten Frau mit Brustkrebs, die als Zytostatikum ein Anthrazyklin oder Taxan bekam, blieben die eigenen Haare erhalten – wobei der erwünschte Effekt beim Taxan größer war. Hingegen gelang der Erhalt der Haare bei keiner Frau in der Kontrollgruppe ohne Kopfhautkühlung.

Das ist aber noch kein Grund zum Jubeln, denn unabhängig von kleineren Übeln wie Kopfschmerzen, Übelkeit und Kälteschauer fielen langfristig Effekte auf, die besorgniserregend sind: Brustkrebspatientinnen mit einer Kopfhautkühlung während der Chemotherapie haben in den Folgejahren etwas häufiger Metastasen im Kopfbereich entwickelt als Patientinnen ohne den Kälteeffekt. Es fehlen also noch gute Langzeitstudien, damit die Sicherheit besser abzuschätzen ist. Ob das bei uns noch wenig verbreitete Verfahren empfehlenswert ist, muss individuell entschieden werden. Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kopfhautkühlung in der Regel nicht.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 04/2017 / S.14