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©Schlierner/ fotolia

Krank statt schlank

Was SIE durch illegale Importe riskieren

Die Zöllner am Frankfurter Flughafen, dem Drehkreuz für den Postversand, haben im vergangen Jahr 15.600 Lieferungen aus dem Ausland mit dubiosen oder bedenklichen Arzneimitteln aus dem Frachtverkehr gezogen1. Gefälschte und gepanschte Arzneimittel, die fast immer per Internet aus dem Ausland geordert werden, gefährden nicht nur die Gesundheit. Eine Bestellung kann auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen. Allein in Hessen wurden im Jahre 2010 rund 12.500 kostenpflichtige Verwarnungs- und Bußgeldbescheide für illegale Arzneimittelimporte ausgestellt. Was viele nämlich nicht wissen: Privatleute dürfen Arzneimittel aus Staaten außerhalb der Europäischen Union grundsätzlich nur über Apotheken beziehen. Zum Versand an Endverbraucher sind nur die Versandapotheken Deutschlands und einiger EU-Ländern wie den Niederlanden oder Großbritannien berechtigt.1

In einem Leitfaden warnt die Schweizerische Arzneimittelbehörde vor den vielen unseriösen Angeboten im Internet: „Man sollte davon ausgehen, dass ein Anbieter im Internet in erster Linie verkaufen möchte. Angaben von internationalen Anbietern auf ihren Websites sind oft irreführend:

  • Auch wenn behauptet wird, dass Firma und Versand legal seien, muss dies nicht zutreffen.
  • Das Erstellen eines Online-Rezeptes aufgrund von Angaben des Bestellers legalisiert den Bezug über das Internet nicht und bietet keine Sicherheit.
  • Obwohl Anbieter oft vorgeben, in Großbritannien, Kanada oder USA lokalisiert zu sein, werden Arzneimittel zum Beispiel aus Indien, China, Thailand oder von wechselnden kaum kontrollierbaren Absendern aus tropischen Kleinstaaten geliefert.“2

Ein besonderes Problem ist der Bezug von Nahrungsergänzungen über das Internet. Krank statt schlank – dies könnte diejenigen treffen, die sich im Netz angeblich 100% pflanzliche Schlankmacher bestellen. Denn solche Präparate enthalten oft nicht nur pflanzliche Bestandteile, sondern stark wirkende chemische Stoffe – in nicht absehbarer Dosierung. Die in gepanschten Produkten enthaltene Wirkstoffmenge beträgt manchmal ein Vielfaches der Dosis, die als Höchstdosis erlaubt ist, wenn derselbe Wirkstoff als Arzneimittel verkauft würde.

Alle Produktnamen und nähere Informationen über Nahrungsergänzungsmittel, vor denen GPSP bislang gewarnt hat, finden Sie im Internet unter www.gutepillen-schlechtepillen.de. Dort steht Ihnen eine praktische Suchfunktion „Gepanschtes“ zur Verfügung. Inzwischen haben wir rund 550 Einträge zu illegalen Produkten gelistet, darunter 16 aktuell aufgenommene.

Neu gefundene gepanschte Produkte:

Dr. Health Series CM Factor, Herbal Flos Lonicerae Natural Weight Loss Formula, Svelte 30 Kapseln

In diesen angeblich natürlichen Produkten zum Abnehmen wurde bei der Überprüfung der appetithemmende Wirkstoff Sibutramin (Reductil®) gefunden. Auf der Packung angegeben war er aber nicht. Sibutramin darf bereits seit Anfang 2010 wegen Herzkreislaufschädlichkeit nicht mehr verkauft werden.

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In diesen Nahrungsergänzungsmitteln zur „sexuellen Stärkung“ wurden verschreibungspflichtige erektionsfördernde Mittel nachgewiesen: Sildenafil (Viagra®) oder dessen chemische Varianten und/oder Tadalafil (Cialis®). Die nicht deklarierte Beimischung solcher stark wirksamen chemischen Stoffe kann lebensgefährliche Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen, beispielsweise bei Menschen, die gleichzeitig Nitrat-haltige Arzneimittel wie Glyceroltrinitrat (Nitroglycerin), Isosorbiddinitrat (ISDN) oder Isosorbidmononitrat (ISMN) zur Vorbeugung von Angina pectoris einnehmen. Ein durch eine solche Kombination ausgelöster Blutdruckabfall ist schwer zu behandeln und potenziell lebensbedrohlich.

U-Prosta Kapseln

In diesem angeblich „natürlichen“ Mittel zur Unterstützung der Prostata fiel Prüfern der verschreibungspflichtige Wirkstoff Terazosin auf. Terazosin wird bei erhöhtem Blutdruck und bei vergrößerter Prostata verordnet. Wegen einer Vielzahl von Gegenanzeigen und Nebenwirkungen ist die ärztliche Überwachung einer Therapie mit Terazosin erforderlich.

Magicream

Diese Creme soll angeblich „natürliche Kräuter“ enthalten. In der Creme wurden jedoch gleich zwei verschreibungspflichtige Arzneistoffe entdeckt: der stark wirkende Kortisonabkömmling Clobetasolpropionat und das Antipilzmittel Ketoconazol.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2011 / S.14