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©Schlierner/ fotolia

Behörde deckt kriminelle Panscher

Das ist besorgniserregend – und gefährlich: Drei von vier überprüften Nahrungsergänzungsmitteln, die als Schlankheitsmittel propagiert werden, enthalten Wirkstoffe, die nicht auf der Verpackung stehen. Dies stellte das Schweizerische Heilmittelinstitut swissmedic fest als es 61 Produkte überprüfte, die überwiegend aus Fernost kamen. Aber wie die riskanten Mittel heißen, verschweigt sie.

In einem Kaffeegetränk entdeckten die Fahnder sogar 45 mg Sibutramin pro Kaffeebeutel – „eine lebensgefährliche Dosis“, so swissmedic.1 Der Grund: 45 mg ist die dreifache Menge der (früheren) maximalen Tagesdosis eines Mittels gegen Übergewicht (Reductil®), das wegen seiner Schädlichkeit aber seit Jahren verboten ist. Auch das ist besorgniserregend: Die schweizerische Behörde stellt zwar fest, dass solche Mittel, die meist auf dem Postweg ins Haus kommen, eine Gefahr für das Leben der Anwender bedeuten. Jedoch nennt sie – wie bei den übrigen der Panscherei überführten Produkte – keine Namen, auch nicht den Namen des als „lebensgefährlich“ eingestuften Kaffeegetränks. GPSP sieht darin einen eklatanten Verstoß gegen die Grundprinzipien des Verbraucherschutzes. Die Behörde schützt durch ihr Schweigen die Verkaufsinteressen krimineller Anbieter. Wer das Kaffeepulver und ähnliche Produkte bereits bestellt oder zu Hause hat, bekommt keine Chance, die Ware als lebensgefährlich zu erkennen (und zu entsorgen).

Sibutramin ist der am häufigsten gefundene Wirkstoff chemischer Herkunft in gepanschten Schlankheitsmitteln (GPSP 5/2013, S. 24). Weil es Herz und Kreislauf schädigen kann (etwa Herzinfarkt, Herzstillstand), darf Sibutramin weltweit nicht mehr verkauft werden. Der Wirkstoff war ursprünglich als Mittel gegen Depression vorgesehen, wurde anschließend jedoch – wahrscheinlich wegen besserer Marktchancen – gegen Übergewicht beworben und vermarktet (GPSP 1/2010, S. 8).

Dass Sibutramin ein leidiges Dauerthema in unserer Rubrik „Gepanschtes“ ist, macht die weltweite Ohnmacht der Aufsichtsbehörden deutlich. Nahrungsergänzungsmittel werden rund um den Globus per Internet vertrieben. Daher müssten Behörden international koordiniert über illegale Panschereien informieren. Swissmedic hingegen gibt öffentliches Geld für Untersuchungen aus und speist dann die Öffentlichkeit mit einer lapidaren Pressemitteilung ab, ohne Details zu den aufgespürten Produkten zu nennen. Zumindest geht aus der Behördenmitteilung hervor, dass zunehmend auch Kaffeegetränke (siehe GPSP 2/2015, S. 27) und Fruchtsäfte, die bei Übergewicht empfohlen werden, gepanscht sind: In acht von zehn geprüften Kaffeegetränken hat swissmedic verheimlichte synthetische Inhaltsstoffe entdeckt, ebenfalls in drei von vier Fruchtsaftpulvern.

Im Zuge unserer Korrespondenz mit der schweizerischen Behörde erhielten wir eine Liste mit 41 Produktnamen. Aber auch diese verschweigt, welche „verbotenen oder zulassungspflichtigen“ Wirkstoffe im Einzelnen tatsächlich gefunden wurden. Die 20 anderen der insgesamt 61 Produkte sollen entweder „nur“ nicht deklariertes Koffein enthalten ODER Phenolphthalein – dieses in Arzneimitteln nicht mehr erhältliche Abführmittel steht immerhin unter Verdacht Krebs auszulösen – ODER keine synthetische Stoffe enthalten, also nicht gepanscht sein.

Von den 41 gelisteten Produkten sind 17 Mittel für GPSP-Leser keine Überraschung. Sie finden Sie bereits in der Internetdatenbank „Gepanschtes“ von GPSP, zum Teil bereits seit 2009. Bei 4 illegalen Produkten ist der Wirkstoff Sibutramin auf der Packung deklariert (vgl. GPSP 3/2015, S. 27), was kein Vorteil ist, sondern nur zeigt, wie medizinisch unwissend – und vor allem skrupellos – die Händler sind. Die übrigen Produkte der swissmedic-Liste mit verheimlichten Inhaltsstoffen, die überwiegend mit Sibutramin gepanscht sein dürften, haben wir aktuell in unsere Datenbank aufgenommen, damit sie als gepanscht öffentlich gemacht sind. Und damit Sie sich schützen können.

Besuchen Sie unsere Internetdatenbank „Gepanschtes“, die wir jetzt um 40 bedenkliche Produkte erweitert haben: www.gutepillen-schlechtepillen.de (→ Gepanschtes). Hier finden Sie Näheres zu rund 1.500 illegalen Nahrungsergänzungsmitteln. Damit haben Sie kostenlosen Zugriff auf die unseres Wissens weltweit umfangreichste öffentlich zugängliche Datenbank zu gepanschten Produkten.

Neu gefundene gepanschte Produkte

Enhanced Vegetal Vigra Kapseln, Extreme Diamond 3000**, Majestic Lovezone Tabletten, Niu Mo Wang ‚Bull Monster’ Tabletten, North West Wolf Kapseln, Stiff Rock*, Strong Horses Kapseln, Strong-Sx Kapseln, USA Gold Ant Kapseln

Bei diesen angeblich rein pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln, die eine Erektion fördern sollen, stießen amtliche Prüfer auf den verschreibungspflichtigen Wirkstoff Sildenafil (Viagra® u.a.) oder auf eine chemische Variante dieses Mittels. Belegt ist, dass solche nicht deklarierten – also verheimlichten – chemischen Erektionsförderer lebensbedrohliche Folgen haben können, beispielsweise wenn Herzkranke gleichzeitig Nitropräparate wie Isosorbiddinitrat (ISDN) oder ähnliche Arzneimittel gegen Angina pectoris einnehmen (GPSP 2/2013, S. 4). In Kombination mit einem (gepanschten) Erektionsförderer kann der Blutdruck lebensbedrohlich abfallen. In dem mit einem Sternchen (*) markierten Produkt sind neben Sildenafil gleich zwei weitere chemische Erektionsförderer entdeckt worden: je eine chemische Variante von Sildenafil und Tadalafil. In dem mit zwei Sternchen (**) gekennzeichneten Produkt fand sich bei der Überprüfung im Labor neben Sibutramin das ebenfalls verschreibungspflichtige Dapoxetin.

Das ist ein Wirkstoff aus der Reihe der Antidepressiva, der als Arzneimittel (Priligy®) gegen vorzeitigen Samenerguss angeboten wird. Dapoxetin kann häufig Kopfschmerzen, Übelkeit u.a. auslösen und darf bei Herzerkrankungen, Kreislaufstörungen beim Aufstehen oder wenn Antidepressiva eingenommen werden, die dem Dapoexetin chemisch nahe stehen (Verstärkung der unerwünschten Wirkungen), nicht verwendet werden (GPSP 4/2009, S. 6). Solche Vorsichtsmaßnahmen sind jedoch nicht möglich, wenn die Inhaltsstoffe nicht deklariert sind.

Akttive Kapseln, OMG Slim Kapseln*, Smart Lipo (800 mg, 900 mg, 950 mg) Kapseln**, Zero Xtreme Kapseln, V26 Slimming Coffee

In diesen angeblich natürlichen Produkten zum Abnehmen wurde der appetithemmende Wirkstoff Sibutramin (Reductil®) gefunden. Sibutramin darf seit 2010 in Europa wegen seines Herz-Kreislauf-schädigenden Potenzials nicht mehr verkauft werden (GPSP 2/2010, S. 8), denn es droht Herzinfarkt, Herzstillstand, Schlaganfall u.a. In dem mit einem Sternchen (*) markierten Produkt ist außerdem Orlistat (Xenical® u.a.) entdeckt worden, ein Enzymhemmer, der die Aufnahme von Nahrungsfett aus dem Darm verringert. Mit Blähungen Bauchkrämpfen und unwillkürlichem Stuhlabgang ist sehr häufig als unerwünschte Folge zu rechnen (vgl. GPSP 6/2008, S. 11, 4/2009, S. 16 u.a.). In dem mit zwei Sternchen (**) gekennzeichneten Produkt wurde eine Mischung von Sibutramin, einer Sibutraminvariante und dem Abführmittel Phenolphthalein entdeckt, das in Deutschland in Arzneimitteln seit Jahren wegen möglicher krebsauslösender Wirkung nicht mehr im Handel ist.

Skinny 22

In diesem Produkt wurde das synthetische Abführmittel Phenolphthalein aufgespürt, das in Deutschland in Arzneimitteln seit Jahren wegen möglicher krebsauslösender Wirkung nicht mehr im Handel ist.

Pyrola 430 mg Kapseln, Pyrola Advanced Joint Formula

Als Bestandteile dieser Produkte wurden das Rheuma- und Schmerzmittel Diclofenac und das Allergiemittel Chlorpheniramin nachgewiesen. Diclofenac kann abhängig von Dosis und Einnahmedauer Magen-Darm-Beschwerden bis zu Magenblutungen und weitere unerwünschte Effekte auslösen. Unangenehm können sich die müde machenden Wirkungen des Allergiemittel bemerkbar machen einschließlich Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens.

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Dieses angeblich natürlich Nahrungsergänzungsmittel ist GPSP schon einmal aufgefallen. Anfang 2013 berichteten wir, dass darin der appetithemmende Wirkstoff Sibutramin (Reductil®) aufgespürt worden ist, der in Europa seit 2010 wegen Herz-Kreislauf-Schädlichkeit verboten ist. Jetzt wurden darin zusätzlich zwei weitere Wirkstoffe entdeckt: der verschreibungspflichtige Erektionsförderer Sildenafil sowie das in Arzneimitteln gegen Depression vertriebene Fluoxetin. Ein solcher Cocktail aus drei verschreibungspflichtigen Arzneistoffen ist gefährlich, nicht zuletzt weil sich die unerwünschten Wirkungen von Sibutramin und Fluoxetin aufgrund ähnlicher Wirkweise verstärken.

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Diese als Schlankheitsmittel propagierten Produkte enthalten nicht deklarierte Wirkstoffe, überwiegend das wegen Herz-Kreislauf-Schädlichkeit weltweit vom Markt gezogene Sibutramin (Reductil®) oder andere gesundheitsschädigende chemische Stoffe. Eine genauere Zuordnung der entdeckten Panschereien ist uns leider nicht möglich: Die aufgeführten Schlankheitsmittel wurden zwar vom Schweizerischen Heilmittelinstitut swissmedic überprüft. Die Behörde stellt jedoch lediglich fest, dass mehr als drei Viertel davon nicht deklarierte Wirkstoffe enthalten, und macht – auch auf mehrmaliges Nachfragen – keine konkreten Angaben hierzu (GPSP 5/2015, S. 27). Insgesamt wurden 61 Produkte getestet, von denen mindestens 41 auffällig geworden sind. 17 dieser Produkte nennen wir bereits in unserer Internet-Datenbank „Gepanschtes“, zum Teil bereits seit 2009. Bei 4 illegalen Produkten ist der enthaltene verbotene Wirkstoff Sibutramin auf der Packung deklariert (vgl.GPSP 3/2015, S. 27). Die restlichen gepanschten Produkte haben wir oben aufgeführt.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2015 / S.26