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©jan-otto/iStock

Fraglicher Facharztstandard in der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Behandlung ohne Spezialisierung: Risiken für PKV-Patient:innen

Gesetzlich Krankenversicherte dürfen ärztliche Leistungen nur von Fachärzt:innen erhalten, die für die jeweilige Behandlung qualifiziert sind. Dieser sogenannte Facharztstandard gilt jedoch nicht für Privatversicherte. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) genügt die Approbation, damit Ärztinnen und Ärzte Patient:innen auch außerhalb ihres eigenen Fachgebiets behandeln und diese Leistungen abrechnen dürfen.

Das birgt Risiken: Nicht nur werden fachliche Grenzen zwischen medizinischen Disziplinen aufgehoben – auch die Diagnose- und Behandlungsqualität können darunter eingeschränkt sein.

Im Jahr 2022 entschieden sowohl das Oberlandesgericht Frankfurt am Main als auch das Bayerische Oberste Landesgericht, dass eine Ärztin oder ein Arzt bei privatversicherten Patient:innen eine MRT-Untersuchung auch ohne fachliche Spezialisierung und ohne zusätzliche Weiterbildung durchführen und gemäß der Gebührenordnung abrechnen darf.

Der Deutsche Ärztetag forderte daraufhin die ärztliche Selbstverwaltung dazu auf, Maßnahmen zur Sicherung der Behandlungsqualität zu ergreifen. Bis heute hat die Selbstverwaltung jedoch keine sichtbaren Schritte unternommen.1

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2025 / S.15