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© anresr/iStock

Schlafmittel: Warnung vor riskantem Schlafwandeln

Schon vor mehr als zehn Jahren hat GPSP berichtet, dass Zolpidem und verwandte Arzneistoffe wie Zopiclon, also die sogenannten Z-Substanzen, ganz unerwartete Nebenwirkungen haben können (GPSP 4/2007, S. 9). Diese Schlafmittel wirken nicht nur beruhigend auf das Nervensystem, sondern fördern bei manchen Menschen unerklärliche Verhaltensweisen – wie nächtliches Essen vor dem Kühlschrank, ohne dass man sich am Morgen daran erinnern kann.

Schlafwandeln und damit verbundene Aktionen, die unbewusst ablaufen, werden oft belächelt. Aber sie sind hochriskant, wenn sich Betroffene ans Lenkrad setzen, ins Wasser gehen – wo sie ertrinken können – oder mit einer Schusswaffe hantieren.

Die US-amerikanische Arznei­kon­trollbehörde FDA hat in einem Zeitraum von 26 Jahren bisher 66 lebensgefährliche Episoden ermittelt, davon 20 mit tödlichem Ausgang. Darum hat sie jetzt für Zolpidem, für Eszoplicon (ein in den USA erhältlicher Abkömmling des hierzulande häufig verwendeten Zopiclon) und für Zaleplon (bei uns außer Handel) neue Warnhinweise vorgeschrieben, und zwar „Boxed Warnings“.1 Sie gelten jenseits des Atlantiks als auffälligste Warnstufe. Bei uns stehen diese Warnungen zwischen all den anderen Nebenwirkungen im Beipackzettel.

Außerdem sollen in den USA Personen, die bereits schlafwandlerisch aufgefallen sind, Z-Substanzen generell nicht mehr einnehmen – und Ärzte sollten sie ihnen nicht verordnen.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2019 / S.03