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Meinungsmache

Die Kommunikationsabteilungen von Unternehmen überhäufen Journalisten mit haarsträubenden Pressemitteilungen. Oft werden deren Inhalte ohne jegliche Prüfung in journalistische Artikel umgeschrieben. Leser können dann gar nicht mehr erkennen, dass es sich bei den Informationen um Behauptungen handelt, die von Anbieterinteressen gesteuert sind. Besonders anfällig für solche „arbeitssparenden“ Meldungen sind Internetportale. Wir haben für Sie eine Pressemitteilung vom Interessenverband der Rooibos-Hersteller analysiert. Rooibos-Tee (Rotbusch, Roibusch) wird von einem südafrikanischen Strauch gewonnen.

Pressemitteilung des Rooibos Servicebüro
Pressemitteilung und Abbildung: Rooibos Servicebüro
  • Presse-Information? Es handelt sich um Werbung, die über die Medien verbreitet werden soll.
  • Schönes Bild Die passende Illustration wird gleich mitgeliefert.
  • Gesundes Herz? Eine pure Behauptung ohne Beweise.
  • Schutz vor Herzinfarkt und Schlaganfall? Wunschdenken. Diese suggestiven Begriffe erzeugen die Illusion eines erwiesenen Nutzens.
  • Oxidativer Stress? Die Rolle von antioxidativen Substanzen in der Nahrung ist umstritten. Es ist keineswegs sicher, ob sie Krankheiten verhindern können.
  • Wissenschaftler? Expertenmeinungen klingen gut, doch ohne gute Studien beweisen sie nichts. Schon gar nicht, wenn der Geschäftsführer spricht.

Die Pressemitteilung des Rooibos Servicebüro interpretiert eine Studie, die vom Rooibos-Verband finanziert wurde. An vierzig Versuchspersonen wurden einige Laborwerte gemessen. Nicht einmal die Veränderungen der Cholesterinwerte waren eindeutig. Eine Vergleichsgruppe, die keinen Rooibos-Tee trank, gab es nicht. Der Pressetext lanciert Ergebnisse, die in der Studie gar nicht vorkommen – z.B. es sei „nachgewiesen: Nur sechs Tassen Rooibos-Tee täglich schützen […] vor Folgeschäden, wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall.“ Wenn Ihnen der Tee schmeckt, trinken Sie ihn, aber erwarten Sie keine gesundheitlichen Vorteile.

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– Gute Pillen – Schlechte Pillen 01/2011 / S.16