Verordnungen von Arzneimitteln, die die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren, sollen wirtschaftlich sein – aber auch den vorgesehenen Zweck erfüllen. Dass einige Kassen bei Ärztinnen und Ärzten für die Verordnung von Bempedoinsäure werben, ist daher nicht nachvollziehbar. Denn der Nutzen dieses Cholesterinsenkers ist nicht ausreichend belegt.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören zu den Volkskrankheiten und häufigen Todesursachen. Die Frage, wie sich zum Beispiel Herzinfarkte bei Menschen mit ein (…)
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