Zum Inhalt springen
©Elke Brüser

Schmerzmittel: Nicht zu viel schlucken

Lasche Warnhinweise bei den Rezeptfreien

Auf den Packungen rezeptfreier Schmerzmittel soll demnächst folgender Warnhinweis ­stehen: „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“ Dieser nichtssagende Satz ist der kleinste gemeinsame Nenner einer dubiosen Vorgeschichte.

Seit Jahrzehnten wird beanstandet, dass rezeptfreie Schmerzmittel oft viel zu lange geschluckt werden, zum Teil sogar mehrere Wochen und Monate – obwohl im Beipackzettel steht, dass sie höchstens drei oder vier Tage ohne ärztliche Beratung angewendet werden sollen.

Schmerzmittel, die rezeptfrei erhältlich sind, betrachten viele als harmlos. Eine Fehleinschätzung: All diese Präparate, die meist Azetylsalizylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen oder Paracetamol enthalten, können unerwünschte Wirkungen auslösen – auch schwerwiegende.1 Die Gefährdung steigt mit der Dosis und der Dauer der Anwendung.

Um zu signalisieren, dass auch rezeptfreie Schmerzmittel nicht unbedenklich sind, wird in der Fachwelt seit Jahren diskutiert, die Größe der rezeptfrei erhältlichen Packungen auf einen Bedarf von maximal vier Tagen zu begrenzen. Nach vielem Hin und Her hatten Mitte 2012 die Experten des „Sachverständigenausschuss Verschreibungspflicht“ beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mehrheitlich genau diesen Antrag für rezeptfreie Schmerzmittel angenommen. Größere Mengen wären dadurch verschreibungspflichtig.

Passiert ist daraufhin allerdings nichts. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG), das solchen Voten des Sachverständigenausschusses üblicherweise rasch zustimmt, blockierte jahrelang die Verschreibungspflicht für größere Schmerzmittelmengen und arbeitete stattdessen zuletzt an einer Alternative: einen Warnhinweis auf den Schachteln. Zur Zeit des früheren Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe sollte da stehen: „… ohne ärztlichen Rat nicht länger als drei Tage (Fieber) oder vier Tage (Schmerzen) anwenden“.2 Dieser Satz wurde jetzt unter dem neuen Minister Jens Spahn zur Suchaufgabe für Schmerzgeplagte umformuliert: „ … nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage angegeben.“3

Eine Verschreibungspflicht für größere Packungen ist damit wohl endgültig vom Tisch – übrigens ganz im Sinne der Anbieter von Schmerzmitteln. Tatsächlich betont das BMG: Im Vergleich zur Verschreibungspflicht sei der Warnhinweis für die pharmazeutischen Unternehmer „das mildere Mittel“. Milde gegenüber der Pharmaindustrie offenbart sich auch in langen Übergangsfristen von zwei Jahren. Das Ministerium argumentiert, die Fristen sollen es den Firmen ermöglichen, „vorhandenes Verpackungsmaterial weitgehend zu nutzen und so weitere Kosten zu vermeiden oder zu minimieren“.3

Das eigentliche Ziel, durch einen Warnhinweis klar zu machen, dass rezeptfreie Schmerzmittel durchaus Risiken haben – insbesondere wenn man sie länger als drei, vier Tage einnimmt –, wird damit aufgegeben. Das Aufbrauchen von Pappschächtelchen, die auf Lager liegen, weil sie auf Vorrat produziert worden sind, hat anscheinend eine höhere Priorität als der Verbraucherschutz.

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 05/2018 / S.23