Roter Reis: Health Claim zu Cholesterinsenkung nicht mehr erlaubt
EU verbietet Werbung wegen Gesundheitsrisiken
Wir haben wiederholt über die Risiken von Rotem Reis berichtet, der mit Monacolin K einen Wirkstoff enthält, der mit dem verschreibungspflichtigen Cholesterinsenker Lovastatin identisch ist. Unverständlicherweise hatte die EU vor Jahren für Nahrungsergänzungsmittel mit Rotschimmelreis, die mindestens 10 mg Monacolin pro Tag enthalten, die gesundheitsbezogene Werbeaussage erlaubt: „trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen LDL-Cholesterinspiegels im Blut bei“.
2022 legte die EU nach einer Risikobewertung einen Grenzwert von 3 mg Monacolin pro Tag fest. Mit dieser Höchstmenge wurde dem zugelassenen Health Claim zwar die rechtliche Grundlage entzogen,1 offiziell verboten war er aber bislang noch nicht, da er noch immer auf der Liste zugelassener Health Claims stand.
Das ändert nun ein aktueller Beschluss der EU: „Die Behörde (sieht sich) nicht in der Lage, (…) Empfehlungen für eine tägliche Aufnahme von Monacolinen aus Rotschimmelreis auszusprechen, die für die Allgemeinbevölkerung und gegebenenfalls für gefährdete Untergruppen der Bevölkerung im Hinblick auf schädliche Gesundheitsfolgen unbedenklich ist.“2
Deshalb streicht die EU den zuvor für Monacolin erlaubten Health Claim von der Liste zugelassener Gesundheitsangaben. Da dies die einzige erlaubte Aussage war, darf für Rotschimmelreis künftig überhaupt keine gesundheitsbezogene Werbung mehr gemacht werden. Das Verfahren, das zum gänzlichen Verbot von Monacolinen aus Rotem Reis führen könnte, läuft weiter.
Stand: 30. Oktober 2024 – Gute Pillen – Schlechte Pillen 06/2024 / S.03