Zum Inhalt springen
©alvarez_iStock

Rezepte für Medikamente: Von rosa bis blau

Warum die Formulare für die Verordnung von Arzneimitteln verschiedene Farben haben

Wenn Arzt oder Ärztin ein Medikament verordnen, ist das Rezept oft rosa. Aber nicht immer. Die unterschiedlichen Farben zeigen an, wie lange die Verordnung gültig ist und wer die Kosten trägt.

Rezepte sind ganz allgemein die Voraussetzung dafür, dass die Apotheke verschreibungspflichtige Arzneimittel überhaupt abgeben darf. Und in manchen Fällen hilft das Rezept dabei, die Behandlung sicherer zu machen. Manchmal verraten die verschiedenfarbigen Formulare aber auch, wer die Kosten für das Medikament übernimmt und wie lange die Verordnung gültig ist.1

Die Informationen in diesem Beitrag beziehen sich auf die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Diese können aber in ihre Satzungen zusätzlich freiwillige Leistungen aufnehmen und zum Beispiel auch die Kosten für bestimmte nicht-verschreibungspflichtige Medikamente übernehmen. Die genauen Regelungen können sich deshalb von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden. Für private Krankenversicherungen gelten ebenfalls teils abweichende Regeln, auf die dieser Beitrag nicht eingeht.

Rosa: Die Kasse zahlt

Wenn Arzt oder Ärztin ein Medikament auf einem rosa Formular verordnen, heißt das: Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Allerdings können Zuzahlungen und eventuell Mehrkosten anfallen. Grundsätzlich sind Kassenrezepte 28 Tage gültig. Bei späterer Einlösung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht mehr. Dann gilt das rosa Formular als Privatrezept.

Es gibt aber zwei wichtige Ausnahmen: Ein Entlass-Rezept für die Behandlung nach einem Krankenhaus-Aufenthalt ist nur drei Werktage gültig. Zu erkennen ist es daran, dass quer über das Namensfeld das Wort „Entlassmanagement“ gedruckt ist. Und Kassenrezepte für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Isotretinoin oder ähnlichen Substanzen können nur innerhalb von sechs Tagen nach der Ausstellung eingelöst werden. Weil die Medikamente bei versehentlicher Einnahme in der Schwangerschaft zu schweren Fehlbildungen des Babys führen können, gelten für Frauen im gebärfähigen Alter besondere Sicherheitsvorschriften.

Weiß: T-Rezept

Drei Wirkstoffe zur Behandlung des Multiplen Myeloms (Knochenmarkkrebs) können bei Schwangeren das Risiko für Fehlbildungen des Babys besonders stark erhöhen: Dazu gehören Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid (früher unter dem Namen „Contergan“ im Handel). Deshalb ist die Verordnung nur unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und mit einem besonderen Rezept-Formular („T-Rezept“) möglich. Es ist weiß und besteht aus zwei Durchschlägen.

T-Rezepte müssen innerhalb von sechs Tagen nach der Ausstellung eingelöst werden. Auch hier gelten für gesetzlich Versicherte für die Kostenübernahme die gleichen Regeln wie für die rosa Kassenrezepte.

Gelb: Betäubungsmittel

Medikamente mit besonderem Missbrauchs- und Abhängigkeits­potenzial wie starke Schmerzmittel (Opioide) oder bestimmte Psychopharmaka werden besonders streng kontrolliert. Deshalb dürfen Ärztinnen und Ärzte sie in der Regel nur auf einem besonderen Rezept-Formular verordnen. Ein Betäubungsmittel-Rezept ist gelb und besteht anders als das rosa Formular aus drei Durchschlägen für eine lückenlose Dokumentation. Patient:innen erhalten davon allerdings nur zwei, da ein Teil in der Arztpraxis verbleibt.

Betäubungsmittel-Rezepte müssen innerhalb von sieben Tagen nach der Ausstellung eingelöst werden. Für gesetzlich Versicherte gelten für die Kostenübernahme die gleichen Regeln wie für die rosa Kassenrezepte.

Grün: Für die Selbstmedikation

Das Grüne Rezept ist eigentlich nicht nötig, um nicht-verschreibungspflichtige Medikamente in der Apotheke zu kaufen. Manche Ärzt:innen nutzen es aber, um Patient:innen ein bestimmtes Arzneimittel für die Selbstmedikation zu empfehlen, auch wenn das Mittel nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen zählt. Das Grüne Rezept ist die Erfindung eines Verbandes, in dem sich die Hersteller rezeptfreier Medikamente zusammengeschlossen haben.

Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für Medikamente auf dem Grünen Rezept zunächst selbst tragen. Bei manchen gesetzlichen Krankenkassen gibt es Sonderregelungen im Rahmen von Satzungsleistungen.

Grüne Rezepte sind grundsätzlich unbefristet gültig. Wenn darauf doch ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnet ist, gilt das Grüne Rezept als Privatrezept mit der entsprechenden Frist (siehe unten). Bei Erstattung im Rahmen von Satzungsleistungen können ebenfalls Fristen einzuhalten sein.

Blau oder anders: Privatrezept

Ein Medikament ist verschreibungspflichtig, aber gehört nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkasse: Das ist der klassische Fall für ein Privatrezept. Gesetzlich Versicherte bekommen auf Privatrezept etwa die Pille zur Verhütung, die bei Frauen über 22 Jahren nicht von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird.

Oft verwenden Arztpraxen dafür ein blaues Formular, das ähnlich aufgebaut ist wie ein Kassenrezept. Solange alle erforderlichen Angaben enthalten sind, können Arzt oder Ärztin ein Privatrezept aber auf beliebigem Papier ausstellen.

Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten für Medikamente auf Privatrezept selbst tragen. Privatrezepte müssen innerhalb von drei Monaten eingelöst werden.

E-Rezept: Ganz ohne Papier?

Perspektivisch soll die Verordnung von Arzneimitteln übrigens ganz ohne Papier funktionieren: mit dem E-Rezept. Zwar sind inzwischen viele Apotheken technisch so ausgerüstet, dass sich elektronische Verordnungen einlösen lassen, allerdings können noch nicht alle Arztpraxen E-Rezepte auf elektronischem Weg übermitteln. Bis dahin zirkulieren auch E-Rezepte mit QR-Codes in Papierform.

Zukünftig sollen per E-Rezept auch Wiederholungsverordnungen möglich sein: Über einen Zeitraum von einem Jahr können Patient:innen dann zwei- bis viermal Dauermedikamente über die Apotheke erhalten, ohne dafür in der Arztpraxis ein neues Rezept abholen zu müssen. Die gesetzlichen Regelungen für die Wiederholungsverordnung gibt es zwar schon seit ein paar Jahren, auf Papier wurde sie wegen Abrechnungsschwierigkeiten jedoch nie umgesetzt. Wann Wiederholungsrezepte elektronisch flächendeckend verfügbar sein werden, ist aktuell jedoch noch offen.

 

Medikamente nach dem Krankenhaus

Das Erbe von Contergan

Opioide nicht immer gute Wahl

Das Grüne Rezept als Werbetrick

Krankheits- und Pflegekosten können die Steuerlast senken

PDF-Download

– Gute Pillen – Schlechte Pillen 03/2023 / S.10