Pflanzenextrakte oft mit mehr Risiken als gedacht
Vorsicht bei Nahrungsergänzungsmitteln
Das Thema Nahrungsergänzungsmittel ist ein Dauerbrenner. Dank Influencer-Marketing in sozialen Netzwerken und vielfältigen Gesundheitsversprechen boomt der Markt. Drei Viertel der Menschen in Deutschland nehmen zusätzlich Pillen mit Vitaminen, Mineralien und anderen Extrakten ein, denen eine gesundheitsfördernde Wirkung zugeschrieben wird. Dabei fallen die Risiken oft unter den Tisch.
Inhalt
Sowohl die Zahl der Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln als auch der Umsatz, der mit den Mitteln gemacht wird, nimmt seit Jahren zu, wie eine Analyse des AOK-Bundesverbands zeigt.
Immer mehr Nahrungsergänzungsmittel enthalten auch exotische oder bisher kaum verwendete Pflanzenextrakte, die teilweise auch in neuartigen Verfahren hergestellt werden. In unserem aktuellen Heft widmen wir uns in mehreren Beiträgen unterschiedlichen Nahrungsergänzungsmitteln, die rechtlich zu den Lebensmitteln zählen.
Astaxanthin: Was kann der natürliche Farbstoff?
Astaxanthin färbt nicht nur Flamingos schön rosa. Der natürliche Farbstoff findet sich inzwischen auch in Nahrungsergänzungsmitteln, die mit vielen Gesundheitsversprechen angepriesen werden. Der Stoff wird als starkes Antioxidans und Alleskönner beworben: Es soll Herz, Immunsystem und Gelenke stärken oder vor Sonnenbrand und Alterungsprozessen bewahren. Kapseln mit Astaxanthin werden häufig auch als Mittel gegen Augenerkrankungen angepriesen. Doch Verbraucherschützer und Augenarztverbände warnen vor den Risiken und sagen: Nahrungsergänzungsmittel mit Astaxanthin sind überflüsssig und schädlich.
Warnung vor Fruchtextrakt Garcinia cambogia zum Abnehmen
Garcinia cambogia ist ein pflanzliches Produkt aus der Frucht des Malabar-Tamarinden-Baumes, der in Indien, Nepal und Sri Lanka heimisch ist. Es wird als Nahrungsergänzungsmittel zur Gewichtsabnahme angeboten. Dabei kann der Stoff schwerste Leberschäden auslösen, sodass wir zu dem Schluss kommen: Nahrungsergänzungsmittel mit Garcinia cambogia müssten eigentlich verboten werden, weil sie der Leber schaden.
Cannabidiol (CBD) gehört nicht in Lebensmittel
Kapseln, Öle, Zusätze für E-Zigaretten: Im Internet und in Hanfshops werden zahlreiche Produkte mit Cannabidiol (CBD), einem Inhaltsstoff von Cannabis angeboten. Doch aus Sicht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dürfen CBD-haltige Produkte nur nach einem Antrag auf Zulassung in Umlauf gebracht werden. Das stellt das Amt auch in einem 2025 aktualisierten Beitrag auf seiner Website klar. Unser Text aus 2020 ist weiterhin aktuell: CBD ist in Lebensmitteln oder Nahrungsergänzungsmitteln nicht zulässig.
Wie lassen sich die Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln bewerten?
Bei Nahrungsergänzungsmitteln gleicht kein Produkt dem anderen. Nicht nur der Nutzen, auch die Sicherheit ist oft fraglich. Warum ist die Bewertung gerade bei pflanzlichen Stoffen so schwierig? Und welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ein Produkt nach dem Lebensmittelrecht als sicher eingestuft wird? Wie sich die Sicherheit von Nahrungsergänzungsmitteln bewerten lässt.
Werbeaussagen zu pflanzlichen Mitteln müssen stimmen
Das höchste europäische Gericht stellte wiederholt klar, dass für gesundheitsbezogene Angaben (Health Claims) immer dasselbe gilt – ganz gleich, ob sie sich auf Vitamine, Mineralstoffe oder pflanzliche Stoffe (Botanicals) beziehen: Health Claims müssen wissenschaftlich geprüft und zugelassen sein und dürfen Verbraucher:innen nicht täuschen. Doch Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln berufen sich auf gesetzliche Übergangsregeln und nutzen unzulässige Claims zu Pflanzen munter weiter. Warum können Gerichtsurteile so erfolgreich ignoriert werden?
Nahrungsergänzungsmittel Astaxanthin: überflüsssig und schädlich
Stand: 12. Januar 2026